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BAYERISCHER-VGH – Urteil, 12 B 98.50 vom 20.02.2003

Rechtsgebiete:VwGO, BSHG, PflegeVG, SGB X
Schlagworte:Sozialhilfe - auf die Gewährung von Hilfe zur Pflege gerichtete Untätigkeitsklage zulässig, wenn die Drei-Monats-Frist jedenfalls im Berufungsverfahren verstrichen war, Nachholung der unterbliebenen Ermessensbegründung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren, Hilfe zur Pflege, Kürzung des Pflegegeldes, zur Ermessensausübung, wenn der Sozialhilfeträger die Hilfe zur Pflege durch Übernahme der Kosten für die Fremdpflege im Umfang von bis zu 24 Stunden täglich übernimmt
Stichwort:zur Ermessensausübung
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 12 B 98.50




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