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zur Erlangung einer Ausreisegenehmigung veräußertes Vermögen

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 6.02 vom 24.04.2003

Rechtsgebiete:VwRehaG, VermG
Schlagworte:Auf volkseigenem Grundstück errichtetes Wohnhaus, zur Erlangung einer Ausreisegenehmigung veräußertes Vermögen, staatliches Veräußerungsverlangen, Ausschluss des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes, Merkmal "erfasst" im § 1 Abs. 1 Satz 2 VwRehaG.
Stichwort:zur Erlangung einer Ausreisegenehmigung veräußertes Vermögen
Leitsatz:Vom Vermögensgesetz im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 VwRehaG "erfasst" wird eine hoheitliche Maßnahme, wenn sie in dessen Regelungsbereich fällt, und zwar selbst dann, wenn ein Vermögensschädigungstatbestand des Vermögensgesetzes im konkreten Einzelfall nicht eingreift (im Anschluss an Urteil vom 23. August 2001 - BVerwG 3 C 39.00 - Buchholz 428.6 § 1 VwRehaG Nr. 3 = VIZ 2002, 25).

Ein von der DDR als Ausreisebedingung verlangter Verkauf eines auf einem volkseigenen Grundstück aufgrund eines Nutzungsrechts errichteten Eigenheims kann im Regelfall nicht nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz rückgängig gemacht werden.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 6.02




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