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Zur Entscheidung im Beschlusswege nach Durchführung einer Hauptverhandlung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-KARLSRUHE – Beschluss, 2 Ss 283/00 vom 28.12.2001

Rechtsgebiete:OWiG
Schlagworte:Zur Entscheidung im Beschlusswege nach Durchführung einer Hauptverhandlung
Stichwort:Zur Entscheidung im Beschlusswege nach Durchführung einer Hauptverhandlung
Leitsatz:Nach dem gesetzgeberischen Zweck der Ausnahmebestimmung des § 72 Abs. 1 Satz 1 OWiG, der allein der Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens dient, ist nach Durchführung einer Hauptverhandlung grundsätzlich durch Urteil und nicht im Beschlusswege zu entscheiden.
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Beschluss, 2 Ss 283/00




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