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Zur Einkünfteerzielungsabsicht auf Anteilseignerebene bei geschlossenem Immobilienfonds

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Beschluss, IX B 46/08 vom 02.07.2008

Rechtsgebiete:EStG
Schlagworte:Zur Einkünfteerzielungsabsicht auf Anteilseignerebene bei geschlossenem Immobilienfonds
Stichwort:Zur Einkünfteerzielungsabsicht auf Anteilseignerebene bei geschlossenem Immobilienfonds
Leitsatz:Soll nach dem Konzept eines geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform einer Personengesellschaft die Vermietungstätigkeit des Fonds nur 20 Jahre umfassen, ist sie nicht auf Dauer ausgerichtet und die Einkünfteerzielungsabsicht muss auf beiden Ebenen (auf der Ebene der Personengesellschaft wie auf der Ebene des Gesellschafters) überprüft werden.
Volltext: BFH - Beschluss, IX B 46/08




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