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Zur den Anforderungen an die Darlegungslast für die Inanspruchnahme eines vertraglich vereinbarten Sonderkündigungsrechtes ("...wenn bei Fortsetzung des Mietverhältnisses ...eine wirtschaftliche Situation entsteht

Entscheidungen der Gerichte

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 8 U 143/05 vom 22.05.2006

1. Werden bei Abfassung des Urteils versehentlich nicht die Prozessparteien, sondern völlig andere Personen im Rubrum des Urteils aufgeführt, liegt eine offenbare Unrichtigkeit im Sinne des § 319 ZPO vor.

2. Gemäß § 57 ZVG, §§ 566 Abs.1, 578 BGB tritt der Erwerber vom Zuschlag an anstelle des bisherigen Vermieters in die sich aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein.

3. Zu den Anforderungen an die Darlegungslast für die Inanspruchnahme eines vertraglich vereinbarten Sonderkündigungsrechtes, wenn die Parteien eines Mietvertrages ein Sonderkündigungsrecht für den Fall vereinbart haben, dass bei Fortsetzung des Mietverhältnisses für eine der Parteien eine wirtschaftliche Situation entsteht, die als wirtschaftlich bedrohlich oder existenzbedrohend anzusehen ist.

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Gesetze

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