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Zur Berechnung des tatsächlich geleisteten Stundenlohns bei flexibler Arbeitszeit mit diskontinuierlichem Arbeitsanfall.

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OLG-KARLSRUHE – Beschluss, 2 Ss 162/00 vom 05.02.2002

Rechtsgebiete:AEntG
Schlagworte:Zur Berechnung des tatsächlich geleisteten Stundenlohns bei flexibler Arbeitszeit mit diskontinuierlichem Arbeitsanfall.
Stichwort:Zur Berechnung des tatsächlich geleisteten Stundenlohns bei flexibler Arbeitszeit mit diskontinuierlichem Arbeitsanfall.
Leitsatz:1. Bei flexibler Arbeitszeit mit diskontinuierlichem Arbeitsanfall sind, wenn das Entgelt in monatlich gleichbleibender Höhe gezahlt wird, die tatsächlich geleisteten Stundenlöhne in der Weise zu ermitteln, dass das jeweils in einer Planperiode geleistete Entgelt durch die in diesem Zeitraum erbrachte Stundenzahl dividiert wird.

2. Aus dem Umstand, dass die Vergütung monatlich in gleichbleibender Höhe gezahlt wird, darf nicht ohne weiteres geschlossen werden, dass auch monatliche Ausgleichszeiträume als Bezugsgröße vereinbart waren.

3. Die Festlegung der Bezugsgrößen (Planperioden) unterliegt - innerhalb der gesetzlichen und tarifvertraglichen Grenzen - der Parteiautonomie.
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Beschluss, 2 Ss 162/00




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