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zur Bemessung von Benutzungsgebühren zur Entsorgung von Abwasser nach dem sog. Frischwassermaßstab bei abflusslosen Sammelgruben

Entscheidungen der Gerichte




OVG-BRANDENBURG – Beschluss, 2 B 303/03 vom 27.11.2003

Rechtsgebiete:VwGO, AO, KAG
Schlagworte:Zur Angabe des Zeitpunkts der Fälligkeit der Abgabe als Mindestanforderung an eine kommunale Abgabensatzung, etwaige Anforderung an die Verweisung in Satzungen auf Fälligkeitsregelungen in anderen Satzungen, zur Bemessung von Benutzungsgebühren zur Entsorgung von Abwasser nach dem sog. Frischwassermaßstab bei abflusslosen Sammelgruben, zur Frage zulässiger Verfolgung von Lenkungszwecken bei der Wahl des Gebührenmaßstabes nach § 6 Abs. 4 Satz 2 KAG
Stichwort:zur Bemessung von Benutzungsgebühren zur Entsorgung von Abwasser nach dem sog. Frischwassermaßstab bei abflusslosen Sammelgruben
Volltext: OVG-BRANDENBURG - Beschluss, 2 B 303/03




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