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Zur Auslegung der Formulierung 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz in einem Titel

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Urteil, 21 U 149/04 vom 05.04.2005

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Zur Auslegung der Formulierung 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz in einem Titel
Stichwort:Zur Auslegung der Formulierung 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz in einem Titel
Leitsatz:1. Die Antragstellung 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz muss vom Antragsgegner und vom Gericht in der Regel dahin verstanden werden, dass der Antragsteller in Anlehnung an § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB eine Verzinsung in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz begehrt.

2. Spricht das Gericht 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz zu, hat das Vollstreckungsorgan den Titel dahin zu verstehen, dass der gesetzliche Zinssatz gemäß § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB gemeint ist. Das gilt auch dann, wenn die Formulierung in einem Prozessvergleich enthalten ist.
Volltext: OLG-HAMM - Urteil, 21 U 149/04




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