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JuraForum.deUrteileSchlagwörterZzur Angabe des Beitragssatzes in Straßenausbaubeitragssatzungen 

zur Angabe des Beitragssatzes in Straßenausbaubeitragssatzungen

Entscheidungen der Gerichte

OVG-BRANDENBURG – Urteil, 2 A 269/04 vom 23.11.2004

1. Die am 1. Februar 2004 in Kraft getretene Neuregelung des § 2 Abs. 1 Satz 3 KAG i. d. F. des Zweiten Gesetz zur Entlastung der Kommunen von Pflichtigen Aufgaben, nach der in Satzungen über die Erhebung von Straßenbaubeiträgen anstelle des Beitragssatzes der Gemeindeanteil am veranschlagten Beitragsaufkommen angegeben werden kann, hat wegen fehlender Rückwirkung keine Geltungen für Satzungen, soweit diese sich wegen der endgültigen Herstellung bzw. Beendigung der beitragspflichtigen Ausbaumaßnahme (§ 8 Abs. 2 Satz 1 KAG) vor dem 1. Februar 2004 Rückwirkung beilegen müssen und damit durch rückwirkende Inkraftsetzung auf Zeiträume vor dem 1. Februar 2004 einwirken.

2. Zu den maßgeblichen Merkmalen eines amtlichen Bekanntmachungsblatts i.S. § 1 Abs. 2 BekanntmV, nach denen es - ungeachtet der für ein amtliches Bekanntmachungsblatt nach § 4 BekanntmV (sonst) zu beachtenden Voraussetzungen - von periodischen Druckwerken i.S. des § 1 Abs. 3 Satz 1 BekanntmV abzugrenzen ist, gehört seine Funktion als spezielles Verlautbarungsorgan der Gemeinde für ihre amtlichen Bekanntmachungen (insbesondere zur Veröffentlichung von Ortsrecht) sowie die Verantwortlichkeit der Gemeinde für den Inhalt und das Erscheinen (Herausgeberschaft) des Publikationsorgans jedenfalls für den amtlichen Teil.

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