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Zur Anfechtbarkeit der Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung durch den Notar bzw. der Ankündigung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-KOELN – Beschluss, 2 Wx 13/06 vom 11.09.2006

Rechtsgebiete:BeurkG, BNotO
Schlagworte:Zur Anfechtbarkeit der Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung durch den Notar bzw. der Ankündigung
Stichwort:Zur Anfechtbarkeit der Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung durch den Notar bzw. der Ankündigung
Leitsatz:Gegen die Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung einer Urkunde durch den Notar bzw. deren Ankündigung sieht weder das BeurkG noch die BNotO ein Rechtsmittel vor. Der in § 54 BeurkG eröffnete Beschwerderechtszug gibt lediglich dem Gläubiger die Möglichkeit, seinen Anspruch auf Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung durchzusetzen. Der Schuldner kann Einwendungen im Wege der allgemeinen vollstreckungsrechtlichen Rechtsbehlfe geltend machen.
Volltext: OLG-KOELN - Beschluss, 2 Wx 13/06




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