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Zur Abgrenzung zwischen Landwirtschaft und Gewerbebetrieb bei der Ausbringung von Klärschlamm

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, IV R 24/05 vom 08.11.2007

Rechtsgebiete:EStG
Schlagworte:Zur Abgrenzung zwischen Landwirtschaft und Gewerbebetrieb bei der Ausbringung von Klärschlamm
Stichwort:Zur Abgrenzung zwischen Landwirtschaft und Gewerbebetrieb bei der Ausbringung von Klärschlamm
Leitsatz:Ein Landwirt, der auch einen Gewerbebetrieb für Klärschlammtransporte unterhält, erzielt mit den Einnahmen für den Transport und die Ausbringung von Klärschlamm auch insoweit Einkünfte aus Gewerbebetrieb und nicht aus Landwirtschaft, als er den Klärschlamm mit Maschinen des Gewerbebetriebs auf selbstbewirtschafteten Feldern ausbringt.
Volltext: BFH - Urteil, IV R 24/05




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