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Zur Abgrenzung Betriebsstilllegung und Betriebsübergang eines Autohauses Keine unternehmensüberprüfende Sozialauswahl bei Auflösung eines Gemeinschaftsbetriebes

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Urteil, 19 Sa 251/05 vom 14.06.2005

Rechtsgebiete:KSchG, BGB
Schlagworte:Zur Abgrenzung Betriebsstilllegung und Betriebsübergang eines Autohauses Keine unternehmensüberprüfende Sozialauswahl bei Auflösung eines Gemeinschaftsbetriebes
Stichwort:Zur Abgrenzung Betriebsstilllegung und Betriebsübergang eines Autohauses Keine unternehmensüberprüfende Sozialauswahl bei Auflösung eines Gemeinschaftsbetriebes
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 19 Sa 251/05




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