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Zuordnung von Erhöhungsfreibeträgen

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 16.05 vom 19.10.2006

Rechtsgebiete:BAföG
Schlagworte:Ausbildungsförderung, Einkommensfreibetrag bei -, Anrechnungsfreiheit von Einkommen, Elternteil, geschiedener oder dauernd getrennt lebender -, Erhöhungsfreibetrag für weitere Unterhaltsberechtigte, "Halbteilungsgrundsatz", Unterhaltsberechtigte, weitere - und Zuordnung von Erhöhungsfreibeträgen, Zuordnung von Erhöhungsfreibeträgen
Stichwort:Zuordnung von Erhöhungsfreibeträgen
Leitsatz:Führt die Anwendung von § 25 Abs. 1 Nr. 2 BAföG bereits zu dem Ergebnis, dass das erzielte Einkommen eines (geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden) Elternteils anrechnungsfrei bleibt, so ist der mit Blick auf einen weiteren Unterhaltsberechtigten zu gewährende Erhöhungsfreibetrag i.S.v. § 25 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BAföG zwar nur einmal in Ansatz zu bringen (insoweit Bestätigung des Urteils vom 23. Juni 1983 - BVerwG 5 C 113.81 - BVerwGE 67, 280), aber dem anderen Elternteil nicht hälftig, sondern ungeschmälert zuzuordnen (Aufgabe des im Urteil vom 23. Juni 1983 entwickelten "Halbteilungsgrundsatzes").
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 16.05




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