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Zuordnung von Außendienstmitarbeitern

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Beschluss, 10 TaBV 124/02 vom 04.04.2003

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Anfechtung einer Betriebsratswahl, Zuordnung von Außendienstmitarbeitern
Stichwort:Zuordnung von Außendienstmitarbeitern
Leitsatz:Außendienstmitarbeiter sind nach den §§ 5, 7, 8 BetrVG dem Betrieb des Arbeitgebers zugehörig, von dem aus die Leitung des Außendienstes, insbesondere in personellen und sozialen Fragen, und das Direktionsrecht des Arbeitgebers über die Außendienstmitarbeiter wahrgenommen wird. Bei dezentralisierter Betriebsorganisation ist für die Zuordnung von Außendienstmitarbeitern nicht allein der Betrieb entscheidend, von dem aus die Fachaufsicht ausgeübt wird.
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 10 TaBV 124/02




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