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Zuordnung eines nicht betriebsratsfähigen Betriebs

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Beschluss, 7 ABR 63/05 vom 17.01.2007

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Zuordnung eines nicht betriebsratsfähigen Betriebs
Stichwort:Zuordnung eines nicht betriebsratsfähigen Betriebs
Leitsatz:In § 4 Abs. 2 BetrVG ist die betriebsverfassungsrechtliche Zuordnung eigenständiger nicht betriebsratsfähiger Betriebe zu einem Hauptbetrieb geregelt. Unterhält der Arbeitgeber neben dem nicht betriebsratsfähigen Betrieb mehrere weitere Betriebe und wird die Leitung des nicht betriebsratsfähigen Betriebs in personellen und sozialen Angelegenheiten von der Leitung eines der anderen Betriebe beratend unterstützt, ist dieser Betrieb Hauptbetrieb iSv. § 4 Abs. 2 BetrVG.
Volltext: BAG - Beschluss, 7 ABR 63/05




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