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OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 4 L 8/07 vom 23.01.2009

Rechtsgebiete:LSA-GO, LSA-VwVfG
Schlagworte:Ermessen, Ermessensausübung, Ermessensreduzierung auf Null, Gemeinschaftsvereinbarung, Kommunalaufsicht, Verwaltungsakte, belastender, Verwaltungsgemeinschaft, Zuordnung
Stichwort:Zuordnung
Leitsatz:Die in einer kommunalaufsichtsrechtlichen Verfügung gem. § 137 GO LSA enthaltene Verpflichtung einer Gemeinde, eine Vereinbarung zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft mit anderen Kommunen zu beschließen, ist stets als belastender Verwaltungsakt anzusehen.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 L 8/07



OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 1 L 116/08 vom 10.12.2008

Rechtsgebiete:BBesG, LSA-LBesG, VwGO
Schlagworte:Dienstposten, Planstelle, besetzbare, vakante, Stellenführung, Stellenpool, Topfwirtschaft, Verwendungszulage, Voraussetzungen, haushaltsrechtliche, Zuordnung
Stichwort:Zuordnung
Leitsatz:1. Zu den haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung einer Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes nach § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG.

2. Parallelentscheidungen vom 11. Dezember 2008 in den Verfahren 1 L 102/08, 1 L 105/08, 1 L 108/08, 1 L 120/08, 1 L 124/08.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 1 L 116/08

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 6 Sa 29/08 vom 04.09.2008

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Betriebsübergang, Zuordnung, Vereinbarung
Stichwort:Zuordnung
Leitsatz:1. Der übereinstimmende Wille der Beteiligten, einen Arbeitnehmer wegen der Übernahme eines Betriebsteils beim Veräußerer weiter zu beschäftigen, steht dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Erwerber entgegen.

2. Eine solche Zuordnung kann im Vorfeld eines Betriebsübergangs vertraglich zwischen den Arbeitsvertragsparteien geregelt werden, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über den bevorstehenden Übergang aufklärt.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 6 Sa 29/08

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 5 S 210/07 vom 25.01.2008

Rechtsgebiete:AO, BNatSchG, BauGB, VwGO, KAG
Schlagworte:Bebauungsplan, naturschutzrechtlicher Eingriff, Ausgleichsmaßnahme, Zuordnung, Kostenerstattungsbetrag, Rückwirkung, Übergangsregelung, Prozesszinsen
Stichwort:Zuordnung
Leitsatz:1. Ausgleichsmaßnahmen auf der Grundlage eines vor dem 01.01.1998 beschlossenen Bebauungsplans können Eingriffsgrundstücken nur in dem Umfang (nachträglich) durch Festsetzung zugeordnet werden, in dem dies unter der Geltung von § 8a BNatSchG 1993 zulässig war.

2. Zur Bestimmung und Eignung einer ein Baugebiet vor eindringendem Oberflächenwasser schützenden Flutmulde als naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme (hier verneint).

3. Dient eine als naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme festgesetzte Maßnahme vorrangig anderen Zwecken, können die Kosten ihrer Herstellung nicht gemäß § 135a BauGB 1998 auf die Eigentümer der Eingriffsgrundstücke umgelegt werden.

4. Wird eine Gemeinde zur Rückzahlung eines Kostenerstattungsbetrags verurteilt, richten sich die Prozesszinsen nicht nach § 291 BGB, sondern nach §§ 236, 238 AO.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 5 S 210/07


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