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Zunahme des Verkehrs

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 MN 328/07 vom 05.06.2008

Rechtsgebiete:BauGB, VwGO
Schlagworte:Normenkontrolle, Antragsbefugnis, Rechtsschutzbedürfnis, Zunahme des Verkehrs
Stichwort:Zunahme des Verkehrs
Leitsatz:1. Zur Normenkontrollantragsbefugnis wegen Zunahme des Verkehrs.

2. Die Normenkontrollantragsbefugnis kann jedenfalls dann nicht mit der Befürchtung begründet werden, der Plan werde weitere Vorhaben nach sich ziehen, deren Auswirkungen dem Antragsteller nicht zuzumuten sein, wenn diese auf der Grundlage von Festsetzungen verwirklicht werden sollen, deren Abwägungsgerechtigkeit nicht mehr in Zweifel gezogen werden kann.

3. Zum Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses für ein Normenkontroll-Eilverfahren wegen Erteilung einer Baugenehmigung.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 MN 328/07



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 C 11367/05.OVG vom 30.01.2006

Rechtsgebiete:BauGB, BImSchG, 16. BImSchV, 22. BImSchV, 24. BImSchV
Schlagworte:Bauplanungsrecht, Bebauungsplan, Abwägung, Konfliktbewältigung, Problembewältigung, Verkehr, Straßenverkehr, Zunahme des Verkehrs, Verkehrszunahme, Lärm, Verkehrslärm, Schadstoffe, Luftschadstoffe, Feinstaub, Partikel, Erschließung, Zufahrtsstraße, Zumutbarkeit, Trier, Kürenz, Petrisberg
Stichwort:Zunahme des Verkehrs
Leitsatz:Zur Rechtmäßigkeit einer Bauleitplanung, die zu einer wesentlichen Zunahme des Verkehrslärms außerhalb des Plangebiets führt und trotz der nicht absehbaren Verwirklichung der vorrangig verfolgten Verkehrsverlagerung zur vorübergehenden Problembewältigung auf die Finanzierung passiver Schallschutzmaßnahmen verweist (im Anschluss an das Urteil des Senats vom 8. September 2004 - 8 C 10423/04.OVG -, BauR 2005, 60).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 11367/05.OVG

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 1 KN 58/03 vom 28.04.2005

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Lärmschutzwand, Trassenvarianten, Zunahme des Verkehrs
Stichwort:Zunahme des Verkehrs
Leitsatz:1. Die Gemeinde ist nicht grundsätzlich gehindert, das Erschließungssystem für einen schon vorhandenen, im Wesentlichen vollständig bebauten Ortsteil neu zuordnen. Dabei darf sie - entsprechendes städtebauliches Gewicht des dabei verfolgten Ziels (hier: Entlastung des Ortskerns) vorausgesetzt - den Verkehr auch an einer Stelle in den Ortsteil hineinleiten, der bislang von Verkehr im wesentlichen verschont gewesen war. Sie muss dann aber die Folgen planerisch bewältigen, welche eine solche Maßnahme zum Nachteil der nunmehr mit Verkehrslärm belasteten Grundstücke hervorruft.

2. Zur Minderung des mit einer solchen Maßnahme verbundenen Verkehrslärms darf die Gemeinde auch bei kleinen Wochenend- und Ferienhausgrundstücken 1,80 m hohe Lärmschutzwände planen.

3. Zur Abwägungsgerechtigkeit solcher Lärmminderungsmaßnahmen im Hinblick auf die Nutz- und Vermietbarkeit der Grundstücke.

4. Zur Pflicht der Gemeinde, in einem solchen Fall Erschließungsalternativen zu prüfen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 KN 58/03


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