JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > Z > Zumutbarkeit des Einsatzes einer Kündigungsschutzabfindung bei bestehenden Schulden
| Rechtsgebiete: | ZPO, BSHG |
| Schlagworte: | Zumutbarkeit des Einsatzes einer Kündigungsschutzabfindung bei bestehenden Schulden, keine Berücksichtigung nicht fälliger Schulden bei der Gegenüberstellung der Plus- und Minuspositionen |
| Stichwort: | Zumutbarkeit des Einsatzes einer Kündigungsschutzabfindung bei bestehenden Schulden |
| Leitsatz: | Ob einzusetzendes Vermögen vorhanden ist, muss durch eine Gegenüberstellung der Plus- und Minuspositionen errechnet werden. Übersteigen die Schulden einer Partei ihre verwertbaren Vermögenswerte, so ist nach folgender Unterscheidung vorzugehen: Wenn die Schulden in langfristigen Raten zu tilgen sind, darf die arme Partei diese nicht vorzeitig tilgen, sondern muss mit dem vorhandenen Geld die Prozesskosten bezahlen. Die Gegenüberstellung der Plus- und Minuspositionen bezieht sich lediglich auf fällige Schulden. |
| Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 18 Ta 90/05 | |
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