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JuraForum.deUrteileSchlagwörterZZumutbarkeit des Einsatzes einer Kündigungsschutzabfindung bei bestehenden Schulden 

Zumutbarkeit des Einsatzes einer Kündigungsschutzabfindung bei bestehenden Schulden

Entscheidungen der Gerichte

LAG-HAMM – Beschluss, 18 Ta 90/05 vom 04.04.2005

Ob einzusetzendes Vermögen vorhanden ist, muss durch eine Gegenüberstellung der Plus- und Minuspositionen errechnet werden. Übersteigen die Schulden einer Partei ihre verwertbaren Vermögenswerte, so ist nach folgender Unterscheidung vorzugehen: Wenn die Schulden in langfristigen Raten zu tilgen sind, darf die arme Partei diese nicht vorzeitig tilgen, sondern muss mit dem vorhandenen Geld die Prozesskosten bezahlen. Die Gegenüberstellung der Plus- und Minuspositionen bezieht sich lediglich auf fällige Schulden.

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