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Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 PB 9.01 vom 13.09.2001

Rechtsgebiete:BPersVG
Schlagworte:Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung, Ausnahme von einer Besetzungssperre bei "unabweisbar vordringlichem Personalbedarf"
Stichwort:Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung
Leitsatz:Die Weiterbeschäftigung eines Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung kann auch dann unzumutbar im Sinne von § 9 Abs. 4 Satz 1 BPersVG sein, wenn im maßgeblichen Zeitpunkt der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses eine durch den Haushaltsgesetzgeber veranlasste Stellenbesetzungssperre besteht, von der das Finanzministerium nur im Falle eines "unabweisbar vordringlichen Personalbedarfs" Ausnahmen zulassen kann.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 PB 9.01




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