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Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines JAV-Mitglieds nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses bei Einsatz von Leiharbeitnehmern

Entscheidungen der Gerichte




LAG-NUERNBERG – Beschluss, 5 TaBV 61/05 vom 21.12.2006

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines JAV-Mitglieds nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses bei Einsatz von Leiharbeitnehmern
Stichwort:Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines JAV-Mitglieds nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses bei Einsatz von Leiharbeitnehmern
Leitsatz:Besteht ein dauerhafter Bedarf an der Beschäftigung eines Arbeitnehmers im Rahmen der Arbeitsorganisation des Arbeitgebers, ist diesem die Weiterbeschäftigung eines Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung nach dessen Beendigung seines Ausbildungsverhältnisses nicht unzumutbar i.S.d. § 78 a Abs. 4 S. 1 BetrVG.

Die vom Arbeitgeber getroffene Entscheidung, kein neues Personal mehr einzustellen, sondern entstehenden Beschäftigungsbedarf durch den Einsatz von Leiharbeitnehmern zu decken, führt nicht zum Wegfall von Arbeitsplätzen.
Volltext: LAG-NUERNBERG - Beschluss, 5 TaBV 61/05




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