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Zumutbarer Arbeitsplatz nach Sozialplan

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LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 13 Sa 1699/03 vom 24.08.2004

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Zumutbarer Arbeitsplatz nach Sozialplan
Stichwort:Zumutbarer Arbeitsplatz nach Sozialplan
Leitsatz:Innendienstmitarbeiter im Versicherungsgewerbe, die das Angebot eines Außendienstarbeitsplatzes ablehnen, verlieren nicht den Abfindungsanspruch nach Sozialplan. Außendiensttätigkeit ist in der Regel nicht als zumutbares Arbeitsplatzangebot zu bewerten.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 13 Sa 1699/03




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