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Zumutbarer Arbeitsplatz nach Sozialplan

Entscheidungen der Gerichte

LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 13 Sa 1699/03 vom 24.08.2004

Innendienstmitarbeiter im Versicherungsgewerbe, die das Angebot eines Außendienstarbeitsplatzes ablehnen, verlieren nicht den Abfindungsanspruch nach Sozialplan. Außendiensttätigkeit ist in der Regel nicht als zumutbares Arbeitsplatzangebot zu bewerten.

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