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Zumutbare Ersatztätigkeit einer schwangeren Flugbegleiterin

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 5 AZR 174/98 vom 21.04.1999

Rechtsgebiete:MuSchG, BGB
Schlagworte:Zumutbare Ersatztätigkeit einer schwangeren Flugbegleiterin
Stichwort:Zumutbare Ersatztätigkeit einer schwangeren Flugbegleiterin
Leitsatz:Leitsätze:

1. Die Zuweisung einer Ersatztätigkeit an eine schwangere Arbeitnehmerin, die aufgrund eines gesetzlichen Beschäftigungsverbots ihre vertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht erbringen darf, kommt erst für die Zeit nach dem Beginn des gesetzlichen Verbots in Betracht.

2. Die Zuweisung einer Ersatztätigkeit an einem auswärtigen Arbeitsort entspricht jedenfalls nach Beginn des sechsten Schwangerschaftsmonats im Regelfall nicht billigem Ermessen, wenn dieser Arbeitsort nur nach mehrstündiger Bahn- oder Flugreise erreicht werden kann (im Anschluß an Senatsurteil vom 22. April 1998 - 5 AZR 478/97 - AP Nr. 4 zu § 4 MuSchG 1968).

Aktenzeichen: 5 AZR 174/98
Bundesarbeitsgericht 5. Senat Urteil vom 21. April 1999
- 5 AZR 174/98 -

I. Arbeitsgericht
Köln
- 3 Ca 1667/96 -
Urteil vom 20. November 1996

II. Landesarbeitsgericht
Köln
- 9 Sa 449/97 -
Urteil vom 18. November 1997
Volltext: BAG - Urteil, 5 AZR 174/98



BAG – Urteil, 5 AZR 478/97 vom 22.04.1998

Rechtsgebiete:MuSchG, BGB
Schlagworte:Zumutbare Ersatztätigkeit einer schwangeren Flugbegleiterin
Stichwort:Zumutbare Ersatztätigkeit einer schwangeren Flugbegleiterin
Leitsatz:Leitsätze:

1. Eine schwangere Frau, die aufgrund eines gesetzlichen Beschäftigungsverbots ihre vertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht erbringen darf, kann verpflichtet sein, vorübergehend eine andere ihr zumutbare Tätigkeit auszuüben.

2. Die Zuweisung einer anderen Tätigkeit muß billiges Ermessen wahren und darf die Schwangere nicht über Gebühr belasten.

3. Maßgebend sind die Umstände des Einzelfalls. Für eine Flugbegleiterin kommt jedenfalls bis zum Beginn des sechsten Schwangerschaftsmonats auch eine auswärtige Beschäftigung in Betracht.

Aktenzeichen: 5 AZR 478/97
Bundesarbeitsgericht 5. Senat Urteil vom 22. April 1998
- 5 AZR 478/97 -

I. Arbeitsgericht
Köln
- 10 Ca 3733/96 -
Urteil vom 09. Oktober 1996

II. Landesarbeitsgericht
Köln
- 12 Sa 77/97 -
Urteil vom 23. Mai 1997
Volltext: BAG - Urteil, 5 AZR 478/97


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