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Zum Umfang einer Ansparrücklage für Tiere des Anlagevermögens

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, IV R 26/05 vom 31.08.2006

Rechtsgebiete:EStG
Schlagworte:Zum Umfang einer Ansparrücklage für Tiere des Anlagevermögens
Stichwort:Zum Umfang einer Ansparrücklage für Tiere des Anlagevermögens
Leitsatz:Für Tiere des Anlagevermögens kann die Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 bis 5 EStG ohne Ansatz eines Schlachtwerts gebildet werden. Sobald für die begünstigten Tiere Abschreibungen vorgenommen werden dürfen, ist die Rücklage nach § 7g Abs. 4 Satz 1 EStG in vollem Umfang auch insoweit aufzulösen, als der Rücklagenbetrag das spätere Abschreibungsvolumen übersteigt.
Volltext: BFH - Urteil, IV R 26/05




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