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Zum Umfang der Vergütung eines beigeordneten Anwalts aus der Staatskasse bei einem sogenannten Mehrvergleich

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 23 W 198/03 vom 31.07.2003

Rechtsgebiete:BRAGO, ZPO
Schlagworte:Zum Umfang der Vergütung eines beigeordneten Anwalts aus der Staatskasse bei einem sogenannten Mehrvergleich
Stichwort:Zum Umfang der Vergütung eines beigeordneten Anwalts aus der Staatskasse bei einem sogenannten Mehrvergleich
Leitsatz:Die anläßlich seiner Beiordnung gemäß § 121 ZPO als Prozeßbevollmächtigter von dem beigeordneten Anwalt entfaltete Tätigkeit zur Regelung nicht anhängiger Ansprüche durch Abschluß eines gerichtlichen Vergleichs ist grundsätzlich nur dann aus der Staatskasse zu vergüten, wenn die Beiordnung darauf erstreckt worden ist.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 23 W 198/03




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