JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > Z > Zum Umfang der Aufschlüsselungspflicht gewerkschaftlicher Schulungsveranstalter
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Zum Umfang der Aufschlüsselungspflicht gewerkschaftlicher Schulungsveranstalter |
| Stichwort: | Zum Umfang der Aufschlüsselungspflicht gewerkschaftlicher Schulungsveranstalter |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Gewerkschaftliche Veranstalter, die bei der Durchführung betriebsverfassungsrechtlicher Schulungsveranstaltungen i.S.v. § 37 Abs. 6 BetrVG aus koalitionsrechtlichen Gründen auf die Geltendmachung von Selbstkosten beschränkt sind, können ihre Selbstkosten im Wege einer Mischkalkulation ermitteln. 2. Der koalitionsrechtliche Grundsatz, daß Gewerkschaften aus Schulungsveranstaltungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG keinen Gewinn erzielen dürfen, dient dazu, dem Arbeitgeber die Nachprüfung zu ermöglichen, ob er für die Selbstkosten des Schulungsträgers in Anspruch genommen wird. Er ist kein neben dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bestehendes Korrektiv zur Verringerung der betriebsverfassungsrechtlichen Kostentragungspflicht. 3. Zur Prüfung seiner Kostenerstattungspflicht kann der Arbeitgeber nur solche Auskünfte verlangen, die zur Nachprüfbarkeit der Angaben des Veranstalters geeignet und erforderlich sind. Aktenzeichen: 7 ABR 25/97 Bundesarbeitsgericht 7. Senat Beschluß vom 17. Juni 1998 - 7 ABR 25/97 - I. Arbeitsgericht Kaiserslautern - 1 BV 15/95 - Urteil vom 16. April 1996 II. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz - 6 TaBV 14/96 - Beschluß vom 03. Dezember 1996 |
| Volltext: BAG - Beschluss, 7 ABR 25/97 | |
"Zum Umfang der Aufschlüsselungspflicht gewerkschaftlicher Schulungsveranstalter - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum