JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > Z > Zum privaten Gebrauch überlassenes Firmenfahrzeug und gesetzliche Mutterschutzfristen
| Rechtsgebiete: | MuSchG, ZPO, BGB |
| Schlagworte: | Zum privaten Gebrauch überlassenes Firmenfahrzeug und gesetzliche Mutterschutzfristen |
| Stichwort: | Zum privaten Gebrauch überlassenes Firmenfahrzeug und gesetzliche Mutterschutzfristen |
| Leitsatz: | Leitsätze: Gehören Sachbezüge zum Arbeitsentgelt und sind sie nicht frei widerruflich - hier: Überlassung eines Firmenfahrzeugs zum unbeschränkten privaten Gebrauch -, so sind sie der Arbeitnehmerin nicht nur während eines Beschäftigungsverbots im Sinne des § 3 Abs. 1, § 4 MuSchG, sondern regelmäßig auch während der Schutzfristen des § 3 Abs. 2, § 6 Abs. 1 MuSchG weiterzugewähren. Aktenzeichen: 5 AZR 240/99 Bundesarbeitsgericht 5. Senat Urteil vom 11. Oktober 2000 - 5 AZR 240/99 - I. Arbeitsgericht Ulm Urteil vom 21. November 1997 - 3 Ca 62/97 - II. Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Urteil vom 4. März 1999 - 21 Sa 38/98 - |
| Volltext: BAG - Urteil, 5 AZR 240/99 | |
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