JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > Z > Zum Begriff der betrieblichen Versorgung wegen Alters
| Rechtsgebiete: | BetrAVG |
| Schlagworte: | Zum Begriff der betrieblichen Versorgung wegen Alters |
| Stichwort: | Zum Begriff der betrieblichen Versorgung wegen Alters |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Überbrückungshilfen bis zum Erreichen eines in der Versorgungszusage festgelegten Versorgungsfalles "Alter" sind keine insolvenzgesicherten Leistungen der betrieblichen Altersversorgung im Sinne des Betriebsrentengesetzes, selbst wenn sie in der Zusage als Ruhegehälter bezeichnet worden sind. 2. Von einer Überbrückungshilfe, nicht einer Leistung der betrieblichen Altersversorgung, ist auszugehen, wenn die betreffenden Zahlungen zwar nur für den Fall versprochen werden, daß das Arbeitsverhältnis nach Vollendung des 60. Lebensjahres des Arbeitnehmers aufgehoben worden ist, zugleich aber unter die Bedingung gestellt werden, daß das Arbeitsverhältnis unter Mitwirkung der Arbeitgeberin aufgelöst wurde und die Leistungen davon abhängig sind, daß weder Gehälter noch Übergangsgelder gezahlt werden. Aktenzeichen: 3 AZR 454/97 Bundesarbeitsgericht 3. Senat Urteil vom 03. November 1998 - 3 AZR 454/97 - I. Arbeitsgericht Köln Urteil vom 29. November 1996 - 2 Ca 4890/96 - II. Landesarbeitsgericht Köln Urteil vom 04. Juni 1997 - 2 Sa 79/97 - |
| Volltext: BAG - Urteil, 3 AZR 454/97 | |
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