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Zum Ausschluss der Kürzung der Beamtenversorgung nach § 57 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 VAHRG

Entscheidungen der Gerichte




OVG-SAARLAND – Urteil, 1 R 6/04 vom 24.05.2004

Rechtsgebiete:BeamtVG, VAHRG, BGB
Schlagworte:Zum Ausschluss der Kürzung der Beamtenversorgung nach § 57 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 VAHRG
Stichwort:Zum Ausschluss der Kürzung der Beamtenversorgung nach § 57 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 VAHRG
Leitsatz:Bei der Anwendung des § 5 Abs. 1 VAHRG kommt es allein auf das Bestehen eines gesetzlichen Unterhaltsanspruchs nach §§ 1569 ff. BGB des versorgungsausgleichsberechtigten geschiedenen Ehegatten an, nicht hingegen darauf, ob der verpflichtete (Beamte/Versorgungsempfänger) entsprechenden Zahlungspflichten nachkommt.

Zur Ermittlung eines Anspruchs auf nachehelichen Aufstockungsunterhalt im Sinne des § 1573 Abs. 2 BGB (Doppelverdiener)
Volltext: OVG-SAARLAND - Urteil, 1 R 6/04




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