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Zum Ausschluss der Gebührenfestsetzung nach § 19 BRAGO bei anderen als gebührenrechtlichen Einwendungen

Entscheidungen der Gerichte




OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 9 W 82/02 vom 23.09.2002

Rechtsgebiete:BRAGO, ZPO
Schlagworte:Zum Ausschluss der Gebührenfestsetzung nach § 19 BRAGO bei anderen als gebührenrechtlichen Einwendungen
Stichwort:Zum Ausschluss der Gebührenfestsetzung nach § 19 BRAGO bei anderen als gebührenrechtlichen Einwendungen
Leitsatz:Einwände im Sinne von § 19 Abs. 5 BRAGO dürfen nur dann als "unbeachtlich" übergangen werden, sofern sie "offensichtlich aus der Luft gegriffen" sind.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 9 W 82/02




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