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JuraForum.deUrteileSchlagwörterZZum Ausschluss der Gebührenfestsetzung nach § 19 BRAGO bei anderen als gebührenrechtlichen Einwendungen 

Zum Ausschluss der Gebührenfestsetzung nach § 19 BRAGO bei anderen als gebührenrechtlichen Einwendungen

Entscheidungen der Gerichte

OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 9 W 82/02 vom 23.09.2002

Einwände im Sinne von § 19 Abs. 5 BRAGO dürfen nur dann als "unbeachtlich" übergangen werden, sofern sie "offensichtlich aus der Luft gegriffen" sind.

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