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Zum allgemeinen Rechtsschutzbedürfnis eines Antrages nach § 80 Abs. 5 VwGO

Entscheidungen der Gerichte




OVG-BRANDENBURG – Beschluss, 5 B 94/04 vom 19.04.2005

Rechtsgebiete:VwGO, BbgDSchG, VwVfG Bbg, VwVG BB
Schlagworte:Beschwerde (begründet), Zum allgemeinen Rechtsschutzbedürfnis eines Antrages nach § 80 Abs. 5 VwGO, der Vollzug eines Verwaltungsaktes lässt das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis nicht ohne weiteres bereits entfallen, hier: Rechtsschutzbedürfnis zur Unterbindung weiterer Vollstreckungsmaßnahmen auf Grundlage eines Verwaltungsaktes, Erhaltungspflicht von Denkmalen, Inhaltliche Bestimmtheit von Anordnungen zur Sicherung eines Denkmals
Stichwort:Zum allgemeinen Rechtsschutzbedürfnis eines Antrages nach § 80 Abs. 5 VwGO
Volltext: OVG-BRANDENBURG - Beschluss, 5 B 94/04




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