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Zulieferer

Entscheidungen der Gerichte

OLG-CELLE – Urteil, 14 U 62/08 vom 17.06.2009

Enthält das Zuschlagsschreiben des öffentlichen Auftraggebers nach verzögerter Vergabe neue Fertigstellungsfristen, handelt es sich um eine modifizierte Annahme des Bietergebotes und damit unter Ablehnung des ursprünglichen Angebotes um ein neues Angebot i. S. d. § 150 Abs. 2 BGB.

In einem solchen Fall ist es Sache des Bieters, auf während der verlängerten Zuschlagsfrist eingetretene Preiserhöhungen hinzuweisen und ggf. durch erneute Ablehnung des neuen Angebotes einen neuen Preis zu verlangen.

Versäumt der Bieter dies, kann der öffentliche Auftraggeber davon ausgehen, dass der Bieter trotz der eingetretenen Preiserhöhungen auskömmlich kalkuliert hatte, und ist nicht verpflichtet, sich nach Ablauf der Annahmefrist gemäß § 147 BGB auf einen geänderten Preis einzulassen.

BGH – Beschluss, EnVR 55/08 vom 06.05.2009

Der gemeinsame übergeordnete Geschäftszweck i.S. des § 110 Abs. 1 Nr. 2 EnWG setzt eine funktionale Verbindung der an das Netz angeschlossenen Letztverbraucher voraus.

OLG-KOBLENZ – Urteil, 10 U 1268/07 vom 31.10.2008

Keine Produkthaftung für Verletzung eines sechsjährigen Kindes infolge automatischer Betätigung der Windschutzanlage (sich aufwickelnde Plane) eines Boxenlaufstells, da Prototyp mit dem landwirtschaftlichen Betrieb adäquater Sicherheit.

HESSISCHES-LAG – Urteil, 18 Sa 1618/07 vom 13.08.2008

"Zusätzliche Kenntnisse und Fertigkeiten die durch eine langjährige Berufserfahrung erworben werden" im Sinne der Entgeltgruppe 7 erfordern die Darlegung, dass auf der Grundlage einer mindestens 3-fähigen fachspezifischen Berufsausbildung in anschließend mindestens 4-jähriger Berufspraxis zusätzliche Qualifikationen erworben wurden, welche nach Inhalt; Umfang und Vertiefung einem Wissens- und Kenntniszuwachs ausmachen, wie er auch durch eine 2-jährige zusätzliche Fachausbildung erworben werden könnte.

HESSISCHER-VGH – Urteil, 11 C 2089/07.T vom 17.06.2008

Die Neufassung des Fluglärmschutzgesetzes vom 1. Juni 2007 (BGBl. I S. 986) - FLärmSchG - ist auf nach dem 7. Juni 2007 erlassene Planfeststellungsbeschlüsse anwendbar, auch wenn noch Ausführungsbestimmungen für die Berechnung des Fluglärms (vgl. § 3 Abs. 1 FLärmSchG) fehlen.

Über Ansprüche auf baulichen Schallschutz und auf Entschädigung wegen Einschränkung der Nutzung des Außenwohnbereichs ist in einem dem Planfeststellungsverfahren nachfolgenden besonderen Verwaltungsverfahren zu entscheiden.

HESSISCHER-VGH – Urteil, 11 C 1975/07.T vom 17.06.2008

1. Die Präklusionsregelung in § 61 Abs. 3 BNatSchG verstößt nicht gegen europäisches Naturschutzrecht.

2. Außergewöhnliche Gründe im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. Urteil vom 14. Juni 2007 - C 342/05 - "Jagd auf Wölfe"), die eine Abweichung von einem artenschutzrechtlichen Verbot des Art. 12 FFH-Richtlinie auch dann erlauben, wenn sich die Populationen der betroffenen Art nicht in einem günstigen Erhaltungszustand befinden, können auch darin liegen, dass Ausgleichsmaßnahmen eine Verbesserung des Erhaltungszustandes dieser Populationen bewirken (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 28. Februar 1991 - C 57/89 - "Leybucht").

3. Dem Verbotstatbestand des Art. 5 lit. b) der Vogelschutzrichtlinie liegt ein funktionaler Nestbegriff zugrunde (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 13. März 2008 - 9 VR 9.07 -).

4. Die Begriffe der öffentlichen Sicherheit und der Sicherheit des Luftverkehrs im Sinne des Art. 9 Abs. 1 lit. a) Vogelschutzrichtlinie sind im Kontext des europäischen Artenschutzrechts weit auszulegen (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - 4 A 1073.04 -, Rdnr. 573).

OLG-KOBLENZ – Urteil, 6 U 111/08 vom 10.04.2008

1. Wird ein stattgebendes Urteil, mit dem zur Zahlung eines bestimmten Betrages und zur Erteilung von Auskunft verurteilt wurde, gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages für vorläufig vollstreckbar erklärt, so bezieht sich die Anordnung der vorläufigen Vollstreckung nicht auf den Auskunftsanspruch.

2. Wenn in dem mit der Berufung angefochtenen Urteil ein stattgebender Ausspruch zur Hauptsache nicht für vorläufig vollstreckbar erklärt wurde, kann der Kläger in der Berufungsinstanz beantragen, das Urteil insoweit im Wege der Vorabentscheidung für vorläufig vollstreckbar zu erklären, auch wenn er selbst weder Berufung noch Anschlussberufung eingelegt hat.

3. Ist der Schuldner zur Erteilung einer Auskunft verurteilt, so rechtfertigt allein der Umstand, dass es sich bei den zu erteilenden Informationen um Geschäftsgeheimnisse handelt, für sich allein nicht die Annahme, dass eine Vollstreckung für den Schuldner nicht zu ersetzende Nachteile zur Folge hätte, wenn die mitzuteilenden Daten bei planmäßiger Abwicklung des Vertragsverhältnisses zwischen den Parteien dem Gläubiger ohnehin bekannt geworden wäre.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 13 LB 562/04 vom 12.03.2008

Teil D Abs. 5 des Anhangs 40 zur Abwasserverordnung ("Gilt-als-eingehalten-Regelung") ist dahingehend zu verstehen, dass auch die über die zu bearbeitenden Werkstücke aus der der mechanischen Werkstatt in den spezifischen galvanischen Produktionsprozess "eingeschleppten" Betriebs- oder Hilfsstoffe einer Anwendung der Fiktion entgegenstehen, wenn diese Stoffe organische Halogenverbindungen enthalten. Es verbleibt dann bei einer behördlichen Überwachung des Abwassers auf den Summenparameter AOX (Adsorbierbare organisch gebundene Halogene).

LAG-HAMM – Urteil, 4 Sa 1892/06 vom 21.12.2007

1. Die in einem Betrieb dauerhaft mit Leiharbeitnehmern besetzten Arbeitsplätze gelten als frei i.S.v. § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 b KSchG. Vor Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber dem zu kündigenden Arbeitnehmer die Weiterbeschäftigung auf einem solchen Arbeitsplatz anbieten, sofern der Arbeitnehmer die dort anfallenden Tätigkeiten verrichten kann (im Anschluss an LAG Hamm, Urteil vom 05.03.2007 - 11 Sa 1138/06).

2. Ein arbeitgeberseitiger Auflösungsantrag nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG, der auf die im Prozess vom Arbeitnehmer unsubstanziiert vorgetragene Behauptung gestützt wird, der Arbeitgeber drohe anderen Mitarbeitern mit Entlassung, sollten sie als Zeugen zugunsten des gekündigten Arbeitnehmers vor dem Arbeitsgericht aussagen, ist unbegründet, wenn diese Behauptung nicht wiederholt wird und sich in Würdigung der sonstigen Prozessführung des Arbeitnehmers als einmalige Entgleisung darstellt.

3. Der im Stundenlohn beschäftigte Arbeitnehmer kann Verzugslohnansprüche jedenfalls dann auf Basis des zuletzt gezahlten durchschnittlichen Monatslohns geltend machen, wenn er in der Vergangenheit Lohnzulagen in wechselnder Höhe erhalten hat.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 23 BV 07.761 vom 16.08.2007

1. Fliegende Bauten können nicht zu einem Herstellungsbeitrag mit der Geschossfläche - auch bei einer Geschossflächenmehrung - veranlagt werden, weil im Hinblick auf die nur vorübergehende Aufstellung solcher Anlagen ein besonderer bzw. erhöhter Vorteil (vgl. Art. 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 a KAG) bezüglich einer möglichen Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung zu verneinen ist.

2. Maßstabskorrektur nach § 163 AO, wenn Gebäude - hier Lagerzelte - nur für einen überschaubaren Zeitraum errichtet wurden, ohne noch als fliegender Bau zu gelten.

BAG – Urteil, 1 AZR 396/06 vom 19.06.2007

1. Gewerkschaftliche Streiks, die der Unterstützung eines in einem anderen Tarifgebiet geführten Hauptarbeitskampfs dienen, unterfallen der durch Art. 9 Abs. 3 GG gewährleisteten Betätigungsfreiheit der Gewerkschaften.

2. Die Zulässigkeit eines Unterstützungsstreiks richtet sich - wie bei anderen Arbeitskampfmaßnahmen - nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Er ist rechtswidrig, wenn er zur Unterstützung des Hauptarbeitskampfs offensichtlich ungeeignet, offensichtlich nicht erforderlich oder unangemessen ist.

OLG-KOBLENZ – Urteil, 6 U 529/06 vom 14.06.2007

1. Ist ein Handelsvertreter für ein Unternehmen tätig, das Zuflieferprodukte für die Automobil- und Automobilzulieferindustrie herstellt und vertreibt, und vermittelt er über auf ein spezielles Automobilmodell zugeschnittene Produkte einen Rahmenvertrag, auf dessen Grundlage das Unternehmen während der Laufzeit des auszustattenden Modells auf jeweilige Bestellung des Vertragspartners liefert, ohne dass eine Bezugsverpflichtung besteht, so entstehen Provisionsansprüche erst aufgrund der jeweiligen Einzelbestellungen.

2. In einem solchen Fall kann nach Beendigung des Handelsvertretervertrages eine Frist von vier Jahren angemessen sein, innerhalb deren die aufgrund des Rahmenvertrages erfolgten Bestellungen einen Provisionsanspruch des Handelsvertreters nach § 87 Abs. 3 Nr. 1 HGB auslösen.

Das Urteil ist durch Tatbestandsberichtigung vom 15.08.2007 berichtigt worden.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 ME 61/07 vom 21.03.2007

In einem auch durch Wohnnutzung geprägten Gebiet kann eine Drogenberatungsstelle trotz des daran bestehenden Allgemeininteresses mit dem Gebot der Rücksichtnahme unvereinbar sein.

Bei massiven Beeinträchtigungen kann sich das der Bauaufsichtsbehörde grundsätzlich zustehende Ermessen hinsichtlich des Einschreitens - ausnahmsweise - auf null reduzieren.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 11 U 40/06 (Kart) vom 13.02.2007

1. Die Deutsche Börse kann einer Bank nicht untersagen, mit auf den DAX bezogenen Optionsscheinen zu handeln.

2. Eine Bank verhält sich beim Handel mit DAX-bezogenen Optionsscheinen nicht wettbewerbswidrig, weil hierduch nicht der DAX oder ein sonstiger Index zum Zwecke der Rufausbeutung übernommen wird. Es handelt sich vielmehr um eine zulässige Bezugnahme auf eine veröffentlichte und frei zugängliche Information.

3. Dabei darf in sachlicher und beschreibender Form auch darauf hingewiesen werden, dass Bezugsgröße der Wertpapiere der DAX ist. Nicht gestattet ist dagegen eine Verwendung des Begriffs DAX im Sinne einer Marke.

LAG-DUESSELDORF – Beschluss, 17 TaBV 109/06 vom 26.01.2007

Der Betriebsrat des Entleiherbetriebes hat bei der Eingruppierung der dort eingesetzten Leiharbeitnehmer kein Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG i.V.m. § 14 Abs. 3 AÜG.

LAG-HAMM – Urteil, 8 Sa 74/07 vom 16.01.2007

1. Werden durch Maßnahmen des Arbeitskampfs Gemeinwohlbelange ernsthaft gefährdet (Beeinträchtigung der Notfallversorgung durch Streik beim Blutspendendienst), so können bei Fehlen einer Vereinbarung der Kampfparteien im Wege einer einstweiligen Verfügung streikbeschränkende Maßnahmen in Form einer gerichtlich angeordneten Notstandsregelung getroffen werden.

2. Als Gegenstand der gerichtlich verfügten Notstandsregelung kommt neben einer zeitlichen und/oder quantitativen Streikbeschränkung (Verbot des Vollstreiks) das Gebot an den bestreikten Arbeitgeber in Betracht, die unter dem Schutz der Notstandsregelung fortgeführte Produktion ausschließlich zur Notfallversorgung zu verwenden.

3. Um die Einhaltung des an den Arbeitgeber als Verfügungskläger und Vollstreckungsgläubiger gerichteten Gebots zu gewährleisten, kann die Vollziehung der gerichtlich angeordneten Streikbeschränkung davon abhängig gemacht werden, dass der Gläubiger - ähnlich den Regeln der Sicherheitsleistung - die Einhaltung des an ihn gerichteten Gebots durch eidesstattliche Versicherung glaubhaft macht.

LAG-MUENCHEN – Urteil, 3 Sa 695/06 vom 14.12.2006

1. Der dringende Verdacht, ein Arbeitnehmer (Leiter einer Einkaufsabteilung) habe Schmiergeld in sechsstelliger US-Dollar-Höhe angenommen, um seinen fachlichen Einfluss bei der Auftragsvergabe an eine Zulieferfirma zu deren Gunsten geltend zu machen, ist auch dann als wichtiger Grund an sich geeignet, wenn der betreffende Arbeitnehmer bei der Entscheidung über die Auftragsvergabe nicht mitwirkt,

2. Der Arbeitgeber kann mit der Entscheidung, eine Verdachtskündigung auszusprechen, abwarten, bis ein laufendes strafrechtliches Ermittlungsverfahren ein neues Stadium erreicht, aufgrund dessen neue, wesentliche Erkenntnisse zu erwarten sind (hier: Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft über die vorläufigen Ergebnisse einer Durchsuchung). Dagegen muss er nicht das Ende des Ermittlungs- oder Strafverfahren abwarten. Die Frist des § 626 Abs.2 BGB ist so lange gehemmt.

3. Hat der Arbeitgeber einen nicht zur selbständigen Entscheidung befugten Ausschuss nach § 102 BetrVG beteiligt, weil er aufgrund entsprechender Verlautbarungen des Betriebsrats in der Betriebsöffentlichkeit und der langjährig geübten Praxis davon ausgegangen ist, es liege ein schriftlicher Übertragungsbeschluss nach § 28 Abs.1 Satz 3 BetrVG in Verbindung mit § 27 Abs.2 Satz 3 BetrVG vor - was tatsächlich nicht der Fall ist -, liegt dieser Fehler in der Sphäre des Betriebsrats und ist dem Arbeitgeber kündigungsschutzrechtlich nicht zuzurechnen. Es besteht insoweit keine Obliegenheit des Arbeitgebers, sich der Zuständigkeit des Ausschusses des Betriebsrats zu vergewissern.

HESSISCHES-LAG – Urteil, 10 Sa 515/06 vom 08.12.2006

Aus Beton gegossene Fertiggaragen sind Fertigbauteile im Sinn von § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 13 VTV und im Sinne von § 1 Abs. 1 Abschnitt I des Tarifvertrags über die überbetriebliche Zusatzversorgung im Betonsteingewerbe Norddeutschland (TVZN). Betriebe, die diese Garagen herstellen, fallen dann nicht unter den Geltungsbereich des TVZN, wenn sie die Garage an ihrem bestimmungsgemäßen Ort selber aufstellen und am Stichtag 01.05.1974 bzw. 1 Jahr nach Produktionsaufnahme nicht Mitglied in einem der den TVZN abschließenden Verbände werden.

BAG – Urteil, 7 AZR 495/05 vom 26.07.2006

Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses eines programmgestaltenden Mitarbeiters einer Rundfunkanstalt kann nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG gerechtfertigt sein.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 12 LC 270/04 vom 18.07.2006

Die Anordnung einer Tempo 30-Zone ist gemäß § 45 Abs. 1 Satz 1, Abs. 1c StVO (i.d.F. d. 33. ÄndVStrVR v. 11.12.2000, BGBl. I f. 1690) gegenüber der vorherigen Rechtslage unter erleichterten Voraussetzungen zulässig; ein sog. Zonenbewusstsein innerhalb der Zone ist nicht mehr zu fordern.

OLG-KOBLENZ – Urteil, 6 U 1673/05 vom 23.02.2006

Befindet sich bei einer aus mehreren Teilen zusammengesetzten Ware auf einem der Teile ein Markenzeichen, so handelt es sich um die Kennzeichnung der gesamten Ware als Produkt des Markeninhabers, es sei denn, die Marke wird vom Verkehr zweifelsfrei nur bezüglich des Teils als betriebliches Herkunftszeichen aufgefasst, auf welchem sie angebracht ist.

Wird eine gebrauchte Ware von einem anderen als dem Hersteller durch Wiederaufarbeitung wesentlich verändert und mit dem Zeichen des ursprünglichen Herstellers ohne dessen Zustimmung in den Verkehr gebracht, so liegt nur dann kein unberechtigter Gebrauch der Marke vor, wenn durch die Aufmachung der Ware sichergestellt ist, dass der Verkehr in der Marke keine zeichenmäßige Herkunftsbezeichnung mehr erblickt.

LAG-MUENCHEN – Urteil, 4 Sa 860/05 vom 26.01.2006

Kein Gemeinschaftsbetrieb, wenn die Betriebe rechtlich selbstständiger Unternehmen - auch bei personell/familiär verbundenen Gesellschaftern/Geschäftsführern/Prokuristen - 260 km auseinander liegen.

"Junk-"Entscheidung des EuGH vom 27.01.2005 und Vertrauensschutz.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 20 N 05.1564 vom 22.09.2005

Ein Anbieter von Müllschleusensystemen ist nicht befugt, das Verbot von Müllschleusen in einer örtlichen Satzung mit einem Normenkontrollantrag anzugreifen.

LAG-HAMM – Urteil, 7 Sa 721/05 vom 12.08.2005

Mit Urteil des EuGH vom 27.01.2005 - C 188/03 - wurde der nationale Gesetzgeber aufgefordert, die §§ 17, 18 KSchG an die Ratsrichtlinie 98/59/EG vom 20.07.1998 entsprechend seiner Auslegung (Entlassung = Kündigung) anzupassen. Der private Arbeitgeber ist hieraus noch nicht verpflichtet, zumal eine Richtlinien konforme Auslegung über die allgemeinen Auslegungskriterien nicht erreicht werden kann.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 2 U 70/03 vom 03.08.2005

Zu den Voraussetzungen, unter denen vermeintliche General- und Subunternehmer eines Bauvertrages als Gesamtschuldner in Anspruch genommen werden können.

LAG-HAMM – Urteil, 7 Sa 623/05 vom 11.07.2005

Mit Urteil des EuGH vom 27.01.2005 - C 188/03 - wurde der nationale Gesetzgeber aufgefordert, die §§ 17, 18 KSchG an die Ratsrichtlinie 98/59/EG vom 20.07.1998 entsprechend seiner Auslegung (Entlassung = Kündigung) anzupassen. Der private Arbeitgeber ist hieraus noch nicht verpflichtet, zumal eine Richtlinien konforme Auslegung über die allgemeinen Auslegungskriterien nicht erreicht werden kann.

LAG-HAMM – Urteil, 7 Sa 487/05 vom 11.07.2005

Mit Urteil des EuGH vom 27.01.2005 - C 188/03 - wurde der nationale Gesetzgeber aufgefordert, die §§ 17, 18 KSchG an die Ratsrichtlinie 98/59/EG vom 20.07.1998 entsprechend seiner Auslegung (Entlassung = Kündigung) anzupassen. Der private Arbeitgeber ist hieraus noch nicht verpflichtet, zumal eine Richtlinien konforme Auslegung über die allgemeinen Auslegungskriterien nicht erreicht werden kann.

LAG-HAMM – Urteil, 7 Sa 540/05 vom 08.07.2005

Mit Urteil des EuGH vom 27.01.2005 - C 188/03 - wurde der nationale Gesetzgeber aufgefordert, die §§ 17, 18 KSchG an die Ratsrichtlinie 98/59/EG vom 20.07.1998 entsprechend seiner Auslegung (Entlassung = Kündigung) anzupassen. Der private Arbeitgeber ist hieraus noch nicht verpflichtet, zumal eine Richtlinien konforme Auslegung über die allgemeinen Auslegungskriterien nicht erreicht werden kann.

LAG-HAMM – Urteil, 7 Sa 685/05 vom 08.07.2005

Mit Urteil des EuGH vom 27.01.2005 - C 188/03 - wurde der nationale Gesetzgeber aufgefordert, die §§ 17, 18 KSchG an die Ratsrichtlinie 98/59/EG vom 20.07.1998 entsprechend seiner Auslegung (Entlassung = Kündigung) anzupassen. Der private Arbeitgeber ist hieraus noch nicht verpflichtet, zumal eine Richtlinien konforme Auslegung über die allgemeinen Auslegungskriterien nicht erreicht werden kann.

LAG-HAMM – Urteil, 7 Sa 684/05 vom 08.07.2005

Mit Urteil des EuGH vom 27.01.2005 - C 188/03 - wurde der nationale Gesetzgeber aufgefordert, die §§ 17, 18 KSchG an die Ratsrichtlinie 98/59/EG vom 20.07.1998 entsprechend seiner Auslegung (Entlassung = Kündigung) anzupassen. Der private Arbeitgeber ist hieraus noch nicht verpflichtet, zumal eine Richtlinien konforme Auslegung über die allgemeinen Auslegungskriterien nicht erreicht werden kann.

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