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Zuleitung einer Kopie

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BSG – Urteil, B 6 KA 28/07 R vom 17.09.2008

Rechtsgebiete:SGG, SGB X, SGB V
Schlagworte:Bekanntgabe des Regelungsinhalts eines Bescheids an Drittbetroffenen zur Kenntnis - Zuleitung einer Kopie - Vorliegen eines Verwaltungsakts -Einlegung des Rechtsbehelfs - Anfechtungsfrist gemäß § 66 Abs 2 S 1 Halbs 2 SGG - Ablehnung der Überprüfung der Honorarbescheide durch Kassenärztliche Vereinigung
Stichwort:Zuleitung einer Kopie
Leitsatz:1. Wird der Regelungsinhalt eines Bescheids einem Drittbetroffenen zur Kenntnis gegeben - sei es auch nur durch Zuleitung einer Kopie -, so liegt ein Verwaltungsakt auch im Verhältnis zu ihm vor.

2. Für den Lauf einer längeren als einjährigen Anfechtungsfrist gemäß § 66 Abs 2 S 1 Halbs 2 SGG reicht es nicht aus, dass die Kassenärztliche Vereinigung den Standpunkt vertritt, nicht der Psychotherapeut, sondern allein der delegierende Arzt sei anfechtungsberechtigt. Dies genügt auch nicht für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

3. Eine Kassenärztliche Vereinigung kann eine erneute inhaltliche Überprüfung gemäß § 44 Abs 2 S 2 SGB X für zurückliegende Zeiträume ermessensfehlerfrei mit der Begründung ablehnen, bei Gewährung von Nachzahlungen wären wegen der Vielzahl ähnlich liegender Fälle erhebliche Einbußen für aktuelle Honoraransprüche zu befürchten.
Volltext: BSG - Urteil, B 6 KA 28/07 R




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