JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > Z > Zulegung
| Rechtsgebiete: | GG, BBergG |
| Schlagworte: | Grundeigener Bodenschatz, Gewinnungsberechtigung, Grundeigentum, Zulegung, gebundene Entscheidung, Enteignung, Eigentumsgarantie, Gemeinde, Allgemeinwohl, Abwägung, öffentliche Belange, Natur- und Landschaftsschutz, Umweltverträglichkeitsprüfung, Versorgung des Marktes mit Rohstoffen, Erhaltung von Arbeitsplätzen, getätigte Investitionen, Rohstoffsicherungsklausel, Rahmenbetriebsplan, Zulassung, Bindungswirkung |
| Stichwort: | Zulegung |
| Leitsatz: | Die Zulegung nach § 35 BBergG ist eine Enteignung im Sinne des Art. 14 Abs. 3 GG. Gründe des Allgemeinwohls erfordern im Sinne des § 35 Nr. 3 BBergG einen grenzüberschreitenden Abbau nicht, wenn das Vorhaben zwar der Vorsorgung des Marktes mit Rohstoffen dient, ihm aber überwiegende öffentliche Belange anderer Art entgegenstehen. Bezieht sich die Zulegung auf ein Grundstück im Eigentum einer Gemeinde, kann auch die Gemeinde die gerichtliche Überprüfung verlangen, ob dem Vorhaben überwiegende öffentliche Belange entgegenstehen. Die "Rohstoffsicherungsklausel" des § 48 Abs. 1 Satz 2 BBergG begründet bei der Entscheidung über eine Zulegung keinen grundsätzlichen Vorrang des öffentlichen Interesses an einem grenzüberschreitenden Abbau vor entgegenstehenden privaten oder anderen öffentlichen Interessen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 10.08 | |
| Rechtsgebiete: | GG, BBergG, WHG, BGB, VwVfG |
| Schlagworte: | Abbau, Abbauberechtigung, Abbaumethode, Angebot, Aufbereitungsbetrieb, Auskiesung, Bergbau, Bergbaurecht, Bergrecht, Bergwerkseigentümer, Besitzeinweisung, Betriebsplan, Hauptbetriebsplan, Betriebsplanung, Bewilligungsfeld, Bewilligung, Bodenschatz, bergfreie Bodenschätze, Deckmantel, Drittschutz, Eigentum, Entschädigung, Erz, Feuerfesteignung, Gewinnungsberechtigung, Gewinnungsbetrieb, Gold, Goldgewinnung, Goldpreis, Goldspuren, Grundabtretung, Grundabtretungsbeschluss, grundeigene Bodenschätze, Grundstück, Grundstückstausch, Hauptfeld, Kiesabbau, Kiesgewinnung, praktische Konkordanz, Konzession, Mineralgemenge, Mineralien, Missverhältnis, Mitgewinnungsentscheidung, Mitgewinnung, Nassauskiesung, Pachtvertrag, Pachtzins, Pilotprojekt, Planfeststellungsbeschluss, Quarz, Quarzkies, Quarzsand, Rahmenbetriebsplan, Rechtsmissbrauch, regale Mineralien, Rheingold, Rohstoff, Rohstoffgewinnung, Rohstoffsicherungsklausel, unzulässige Rechtsausübung, Sachverständiger, Schuldvertragstyp, Tagebau, Tausch, Tauschangebote, Umweltverträglichkeitsprüfung, Verkehrswert, Vermögensnachteil, Vertragsfreiheit, Vertragsgestaltung, Wasserfläche, wasserrechtliche Genehmigung, Wertrelation, Wohl der Allgemeinheit, Zulegung |
| Stichwort: | Zulegung |
| Leitsatz: | 1. Die zur Umsetzung der Bewilligung nach § 8 BBergG erforderliche Entscheidung gemäß § 42 Abs. 1 Satz 1 BBergG ist an dem Grundrecht des Art. 14 Abs. 1 GG sowie dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auszurichten. 2. Eine bestandskräftige Mitgewinnungsentscheidung nach § 42 Abs. 1 BBergG entfaltet neben ihrer konkreten Regelung eine Tatbestandswirkung dergestalt, dass im Rahmen der Grundabtretung nach den §§ 77ff. BBergG von einem zulässigen gemeinschaftlichen Abbau der regalen Bodenschätze und der Grundeigentümerbodenschätze ausgegangen werden kann. Das Vorliegen eines wirtschaftlichen Missverhältnisses zwischen grundeigenen und bergfreien Bodenschätzen kann daher nicht mehr geltend gemacht werden. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 A 10231/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | BBergG |
| Schlagworte: | Zulegung, gebunden, Allgemeinwohl, Abwägung, Rahmenbetriebsplan, Feststellungswirkung, Bestandskraft |
| Stichwort: | Zulegung |
| Leitsatz: | 1. Die Zulegung gemäß § 35 BBergG stellt eine gebundene Entscheidung dar. 2. Eine Gemeinde muss den grenzüberschreitenden Abbau von grundeigenen Bodenschätzen auf einem in ihrem Eigentum stehenden Grundstück hinnehmen, wenn ein gewichtiges Allgemeinwohlinteresse dies rechtfertigt. Eine umfassende Abwägung aller für und gegen die Zulegung sprechenden Gründe des Allgemeinwohls kann sie nicht verlangen. 3. Soweit die Zulassung dieses Rahmenbetriebsplans die Feststellung enthält, dass dem Vorhaben keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen, ist diese Feststellung der Bestandskraft fähig. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 A 10211/07.OVG | |
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