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Zulassungsverfahren

Entscheidungen der Gerichte




OVG-BREMEN – Beschluss, 1 B 41/08 vom 06.03.2008

Rechtsgebiete:VergabeVO
Schlagworte:Hochschulzulassung, Numerus clausus, Antrag, Zulassungsverfahren
Stichwort:Zulassungsverfahren
Leitsatz:Ein Widerspruch gegen die Ablehnung der Zulassung zum Studium im Rahmen der festgesetzten Zulassungszahl kann nicht als Antrag auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl gewertet werden, wenn jegliche Bezugnahme auf eine mangelnde Auslastung der Aufnahmekapazität der Hochschule durch die festgesetzte Zulassungszahl fehlt.
Volltext: OVG-BREMEN - Beschluss, 1 B 41/08



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 11058/07.OVG vom 29.01.2008

Rechtsgebiete:RGebStV, BGB, StVG, StVZO, FZV
Schlagworte:Anzeige, Anzeigepflicht, Auto, Autoradio, Fahrzeug, Kfz, Kraftfahrzeug, Kraftfahrzeughalter, Kraftfahrzeughandel, Kraftfahrzeughändler, Gebrauchtwagen, Gebrauchtwagenhandel, Gebrauchtwagenhändler, Gebühr, Gebührenerhebung, Gebührenpflicht, Gebührenrecht, Gebührentatbestand, Halter, Händlergebühr, Händlerprivileg, Hörfunkgerät, amtliches Kennzeichen, rotes Kennzeichen, Kommission, Mitteilung, Radio, unzulässige Rechtsausübung, Rotkennzeichen, Rundfunkempfangsgerät, Rundfunkgebühr, Rundfunkgebührenrecht, Rundfunkteilnehmer, pflichtwidriges Unterlassen, Verjährung, Vermittler, Vermittlung, Zulassung, Zulassungsverfahren
Stichwort:Zulassungsverfahren
Leitsatz:1. Der Betrieb eines Kraftfahrzeughandels rechtfertigt grundsätzlich die Heranziehung zu einer Rundfunkgebühr als Kraftfahrzeughalter.

2. Allein das Vorhalten eines roten Kennzeichens begründet keine Rundfunkgebührenpflicht.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 11058/07.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 1 A 10650/07.OVG vom 22.11.2007

Rechtsgebiete:BauGB, LBauO, LVwVfG, LWG, VwVfG, WHG, BayBauO
Schlagworte:Analogie, Ausbauvorhaben, Bauaufsichtsbehörde, bauaufsichtliches Verfahren, Baugenehmigung, Baugenehmigungsverfahren, Bauordnungsrecht, Bauplanungsrecht, Baurecht, Bauvoranfrage, Bauvorbescheid, Durchführung, Entscheidung, Erlaubnis, formelle, Gewässerausbau, Gewässerbenutzung, Gewässerherstellung, Grundwasser, Konzentrationswirkung, Nassauskiesung, Planfeststellung, Planfeststellungsbehörde, Plangenehmigung, planwidrig, Prüfung, Regelungslücke, Rechtsklarheit, Rechtssicherheit, sachliche Zuständigkeit, Sonderbauaufsichtsbehörde, Verfüllung, Verwaltungsakt, Verwaltungsvereinfachung, Vorbescheid, Wasserfläche, Wasserbehörde, Wasserrecht, wasserrechtliche Erlaubnis, Zulassungsverfahren
Stichwort:Zulassungsverfahren
Leitsatz:Bei einem Vorhaben der Nassauskiesung, das entweder einer wasserrechtlichen Planfeststellung bzw. Plangenehmigung oder aber einer wasserrechtlichen Erlaubnis bedarf, ist die Bauaufsichtsbehörde für den Erlass eines Bauvorbescheids sachlich unzuständig. In einem solchen Fall hat die zuständige Wasserbehörde entweder als Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsbehörde oder aber als Sonderbauaufsichtsbehörde die baurechtliche Zulässigkeit des Vorhabens zu prüfen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 A 10650/07.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 6 A 10761/05.OVG vom 05.01.2006

Rechtsgebiete:AufenthG, AsylVfG
Schlagworte:Sikh, Indien, Asylfolgeverfahren, Abschiebungsverbot, kleines Asyl, Berufung, Zulassungsverfahren, Grundsatzbedeutung, subjektive Nachfluchtgründe, exilpolitische Betätigung, Babbar Khalsa, Ausschlusstatbestand, zeitlicher Anwendungsbereich, Übergangsregelung, sachlicher Anwendungsbereich, Rückwirkung, tatbestandliche Rückanknüpfung, verfassungsrechtliche Grenzen, Regel-Ausnahmeklausel, Sinn und Zweck
Stichwort:Zulassungsverfahren
Leitsatz:1. Exilpolitische Tätigkeiten eines aus Indien geflüchteten Sikh für die Babbar Khalsa Deutschland, die nach der bestandskräftigen Ablehnung seines Asylbegehrens aber noch vor dem 1. Januar 2005 aufgenommen wurden, fallen nach §§ 77 Abs. 1 Satz 1, 87b AsylVfG i.V.m. Art. 15 Abs. 3 Zuwanderungsgesetz in den Anwendungsbereich des § 28 Abs. 2 AsylVfG, ohne dass dabei die verfassungsrechtlichen Grenzen der tatbestandlichen Rückanknüpfung von Gesetzen verletzt werden.

2. Mit der Regelung des § 28 Abs. 2 AsylVfG bezweckt der Gesetzgeber die Koordination der Schutzfunktionen des großen und des kleinen Asyls in Bezug auf das Folgeverfahren, so dass dort wegen subjektiver Nachfluchtgründe Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 1 AufenthG nur ausnahmsweise und zwar dann gewährt werden kann, wenn die Nachfluchtgründe auch im Asylverfahren beachtlich werden können.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 6 A 10761/05.OVG


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