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Zulassungsgrund Bezeichnung.

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BVERWG – Beschluss, BVerwG 7 B 141.02 vom 11.04.2003

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Nichtzulassungsbeschwerde, rechtliches Gehör, Doppelbegründung Urteil, Rechtskraftwirkung, unterschiedliche, Zulassungsgrund Bezeichnung.
Stichwort:Zulassungsgrund Bezeichnung.
Leitsatz:Bei einem auf mehrere selbständig tragende Begründungen von verschiedener Rechtskraftwirkung gestützten Urteil kann die Revision auch dann zuzulassen sein, wenn nur hinsichtlich einer der Begründungen ein Zulassungsgrund besteht.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 7 B 141.02




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