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Zulassungsantrag

Entscheidungen der Gerichte

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 5 A 1486/08.Z vom 24.09.2008

Werden einem Rechtsanwalt im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung - etwa zur Fertigung der Rechtsmittelbegründung - die Akten vorgelegt, hat er in jedem Fall den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen eigenverantwortlich zu überprüfen. Von dieser Verpflichtung können ihn Anweisungen an das Büropersonal zur Fristkontrolle nicht befreien (wie BVerwG, Beschluss vom 7. März 1997 - 9 C 930.94 -, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 194).

THUERINGER-OVG – Beschluss, 2 EO 490/08 vom 16.09.2008

1. Eine politische Partei hat keinen Anspruch auf Zulassung zur Nutzung einer öffentlichen Einrichtung für die Durchführung eines Bundesparteitages, wenn der durch Satzung geregelte Nutzungszweck nach Stellung des Zulassungsantrages für alle politischen Parteien auf die Durchführung von Landesparteitagen begrenzt wird.

2. Die Antragstellung allein begründet keine verfassungsrechtlich geschützte Vertrauensposition, aus der ein Anspruch auf Entscheidung ohne Berücksichtigung der nach Antragstellung eingetretenen Änderung der Rechtslage hergeleitet werden kann.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 1 S 1922/07 vom 05.02.2008

An der Entscheidung, ob der Inhalt eines fristgerecht eingegangenen gemäß § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 283 ZPO nachgelassenen Schriftsatzes das Ergebnis der im Anschluss an die mündliche Verhandlung durchgeführten vorläufigen Urteilsberatung unberührt lässt, müssen auch die ehrenamtlichen Richter mitwirken.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 L 126/07 vom 21.01.2008

1. Beantragt eine Behörde die Zulassung der Berufung, genügt zur Antragsbegründung eine Bezugnahme auf die Ausführungen Dritter grundsätzlich nicht. Dies gilt auch dann, wenn der Dritte Postulationsfähigkeit besitzt. Der mit der behördlichen Prozessvertretung beauftragte Bedienstete muss selbst die fachliche und rechtliche Verantwortung für die Zulassungsschrift übernehmen, da die Rechtsmittelschrift - entsprechend dem Sinn und Zweck des durch § 67 Abs. 1 VwGO eingeführten Vertretungserfordernisses - auf einer eigenen Prüfung, Sichtung und rechtlichen Durchdringung des Streitstoffs des Behördenbediensteten beruhen muss.

2. An dem Belang des Schutzes einer bestimmten Vogelart kann die Errichtung von Windenergieanlagen nicht nur innerhalb ausgewiesener oder faktischer Europäischer Vogelschutzgebiete scheitern. Die den Vogel- und Artenschutz betreffenden rechtlichen Regelungen in ihrer Gesamtheit schließen die Annahme einer derart beschränkten Wirkkraft des auf Vogelarten bezogenen Artenschutzes aus (vgl. Urt. d. Senats v. 16.08.2007 - 2 L 610/04).

3. Die bloße Möglichkeit, dass sich nach weiterer Sachverhaltsaufklärung oder Beweiserhebung eine (entscheidungserheblich) veränderte Sachlage ergeben kann, genügt nicht für die Zulassung der Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 10 A 10735/07.OVG vom 22.10.2007

Der beim Verwaltungsgericht zu stellende Antrag auf Zulassung der Berufung wahrt nicht die Rechtsmittelfrist, wenn die Antragsschrift willentlich an das Oberverwaltungsgericht adressiert ist, gleichwohl aber bei dem Telefaxgerät des Verwaltungsgerichts eingeht.

OVG-BREMEN – Beschluss, 2 A 33/05 vom 17.09.2007

Lehrer im Sinne der Besoldungsgruppe 12a der Bremischen Besoldungsordnung kann nur sein, wer die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an öffentlichen Schulen bestanden hat.

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 1 N 63.05 vom 24.08.2007

Zu den Anforderungen an die Vertretung durch einen Bevollmächtigten im Zulassungsverfahren (ungeprüfte Übernahme von Parteiausführungen).

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 14 ZB 06.2351 vom 11.01.2007

Zur echten und unechten Rückwirkung des § 11 Abs. 3 Satz 4 SVG i. d. F. des Berufsförderungsfortentwicklungsgesetzes vom 4. Mai 2005 (BGBl I S. 1234) bezüglich der Herabsetzung des Bemessungssatzes für die Gewährung von Dienstzeitversorgung (Übergangsgebührnisse) der Soldaten

SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, A 2 B 724/05 vom 25.09.2006

Das Fehlen der Unterschrift unter einem vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellten Antrag auf Zulassung der Berufung ist nicht allein im Hinblick auf ein an den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts im August 2002 übersandtes Schreiben des Bundesamtes, in dem auf die Folgen der Einführung der elektronischen Aktenbearbeitung MARiS hingewiesen wird, ausnahmsweise unschädlich.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 NB 466/05 vom 22.12.2005

Zur Verfassungsmäßigkeit der Ausschlussfrist des § 2 Abs. 2 Nr. 2 b Hochschul-Vergabe VO für den Zulassungsantrag außerhalb der festgesetzten Kapazität.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 3 N 59/05 vom 27.10.2005

1. Die Bestimmung einer Ausschlussfrist in §§ 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 24 der Vergabeverordnung ZVS-LSA vom 24. Mai 2005 für Anträge auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl verstößt nicht gegen höherrangiges Recht, dasselbe gilt für die entsprechenden Bestimmungen in der HVVO-LSA vom 24. Mai 2005 (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung des Senates).

2. Für so genannte Alt-Abiturienten, die bis zum 31. Mai 2005 den Zulassungsantrag bei der Hochschule zu stellen hätten, gilt, dass allenfalls eine Teilnichtigkeit der ohne Übergangsbestimmung in Kraft getretenen - neuen - Ausschlussfristenregelungen in Betracht käme.

3. Die verbleibenden Ausschlussfristenregelungen gebieten entweder als Auffangnorm oder in analoger Anwendung, dass Zulassungsanträge zum Wintersemester 2005/2006 jedenfalls bis zum 15. Juli 2005 bei der Hochschule zu stellen waren.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 M 574/04 vom 20.12.2004

1. Die Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO kann nicht mit neuem Vorbringen geführt werden, wenn sich die Sach- und/oder Rechtslage geändert hat.

2. Ist das Beschwerdegericht wegen eines zusätzlich gestellten Antrags auf Zulassung der Berufung zugleich "Gericht der Hauptsache", so kann es die "Beschwerde" in einen Antrag nach § 80 Abs. 7 VwGO umdeuten.

3. Hatte das Verwaltungsgericht seine dem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz stattgebende Entscheidung ausschließlich auf Bekanntmachungsfehler der Satzung gestützt, so ist deren Neu-Bekanntmachung ein Umstand, der nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO beachtlich ist.

4. Bestimmt Satzungsrecht, dass eine Satzung bereits vor dem Entschluss zum Ausbau vorliegen muss, so ist diese Bestimmung gesetzeskonform dahin auszulegen, dass sie nicht für "Alt-Maßnahmen" gilt, die vor dem 22.04.1999 (KAG-Änderung zu § 6 Abs. 6) begonnen worden sind.

5. Misst sich eine Satzung Rückwirkung bei und ist diese rechtlich zweifelhaft, so betrifft dies allein die Rückwirkungsanordnung, nicht die Satzung insgesamt.

6. Die sachliche Beitragspflicht für vor dem 22.04.1999 begonnene Maßnahmen entsteht erst mit der Satzung, sofern die Maßnahme vorher tatsächlich beendet war. Eine solche Satzung bedarf keiner Rückwirkungsanordnung.

7. Der Geltungszeitraum der Satzung muss nicht auch den Zeitpunkt umfassen, an welchem die Maßnahmen tatsächlich beendet waren.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 472/04 vom 02.08.2004

Enthält der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde nur Angriffe auf die Beweiswürdigung des tatrichterlichen Urteils, ist der Antrag unzulässig.

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 8 UZ 83/04.A vom 11.03.2004

1. Auf Grund des Devolutiveffekts eines Berufungszulassungsantrags ist das Verwaltungsgericht für eine Betreibensaufforderung nicht mehr zuständig. Eine verwaltungsgerichtliche Betreibensaufforderung ist trotzdem wirksam, weil dieser Zuständigkeitsmangel nicht völlig offensichtlich ist.

2. Das Fehlen der gemäß § 56 Abs. 1 VwGO erforderlichen Zustellung der Betreibensaufforderung wird durch den tatsächlichen Zugang gemäß § 56 Abs. 2 VwGO i.V.m. § 189 ZPO geheilt.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 L 206/03 vom 09.07.2003

1. Hat das Verwaltungsgericht den Zulassungsantrag dem Oberverwaltungsgericht vorgelegt und hat dieses dem Rechtsmittelführer gegenüber den Eingang bestätigt sowie das Rechtsmittel-Aktenzeichen mitgeteilt, so kann die Antragsbegründung gleichwohl nur beim Verwaltungsge-richt eingelegt werden.

2. Der "Grundsatz der Meistbegünstigung" ist nicht anwendbar, wenn weder das Verwaltungsgericht durch seine Rechtsmittelbelehrung noch das Oberverwaltungsgericht den Rechtsmittelführer belehrt haben, die Begründung könne (auch) beim Rechtsmittelgericht eingelegt werden.

3. Das Oberverwaltungsgericht ist nicht durch den "Grundsatz der gerichtlichen Fürsorgepflicht" gehalten, einen eindeutig an ihn gerichteten Schriftsatz dem Verwaltungsgericht zuzuleiten.

4. Bei richtiger Rechtsmittelbelehrung scheidet eine Wiedereinsetzung wegen Verschuldens aus.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 L 411/02 vom 18.03.2003

1. Wird Prozesskostenhilfe für die Zulassung des Antrags auf Berufung begehrt, so muss bereits der Antrag auf Prozesskostenhilfe zur Prüfung der Erfolgsaussichten den Zulassungsgrund nach § 124 Abs. 2 VwGO darlegen.

2. Ein Überraschungsurteil liegt nicht vor, wenn das Gericht in der mündlichen Verhandlung einen für den Kläger vorteilhaften Vergleich vorschlägt, dieser nicht angenommen wird, und es nunmehr die Klage abweist.

3. Hatte der Kläger seinen Namen auf Drängen seiner Ehefrau geändert, so kann er nach der Trennung nicht erneut eine weitere Namensänderung verlangen.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 6 D 11940/02 vom 13.01.2003

Eine einstweilige Anordnung, mit der eine vorläufige Zulassung zum Studium begehrt wird, ist nicht dringlich i.S.d. § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO, wenn der Studienbewerber nicht das ihm Zumutbare getan hat, um mit Erfolg an den Lehrveranstaltungen des Bewerbungssemesters teilzunehmen.

Ein Studienbewerber, der erst mehr als drei Wochen nach Vorlesungsbeginn einen Zulassungsantrag stellt und um einstweiligen Rechtsschutz nachsucht, nimmt angesichts der gerichtlichen Verfahrensabläufe über zwei Instanzen in Kauf, dass eine "verschwiegene" Ausbildungsmöglichkeit (mindestens) zwei Monate lang nicht wahrgenommen wird und damit im Bewerbungssemester möglicherweise überhaupt nicht mehr sinnvoll genutzt werden kann.

OVG-BERLIN – Beschluss, OVG 8 N 155.02 vom 19.12.2002

Die Frist zur Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung wird nicht dadurch gewahrt, dass erstmals am letzten Tag der Frist eine Begründung bei dem Oberverwaltungsgericht eingereicht wird.

An einem an das Oberverwaltungsgericht gerichteten Begründungsschriftsatz erlangt das Verwaltungsgericht nicht dadurch eine § 124 a Abs. 4 Satz 5 VwGO genügende Verfügungsgewalt, dass er bei der gemeinsamen Briefannahmestelle der beiden Gerichte eingereicht wird.

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 724/02 vom 26.09.2002

Wird zu einem Rechtsmittel ausgeführt, dieses beziehe sich auf den Rechtsgrund sowie auf die Rechtsfolgen, lässt sich dem nicht hinreichend deutlich entnehmen, in welcher Hinsicht die Nachprüfung des Urteils begehrt wird, ob wegen Verletzung einer Rechtsnorm über das Verfahren oder wegen Verletzung einer anderen Rechtsnorm.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 5 S 1484/02 vom 20.08.2002

1. Mit § 124a Abs. 4 Satz 5 VwGO hat der Gesetzgeber eindeutig bestimmt, bei welchem Gericht die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung zum Zweck der Fristwahrung einzureichen ist.

2. Sinn und Zweck der Regelung des § 124a Abs. 4 Satz 5 VwGO ist es, den Beteiligten innerhalb der zweimonatigen Begründungsfrist für den Zulassungsantrag eine Akteneinsicht beim ortsnahen Verwaltungsgericht zu ermöglichen.

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 12 UZ 1774/02 vom 26.07.2002

Die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung muss beim Verwaltungsgericht eingereicht werden; der Eingang beim Berufungsgericht genügt nicht.

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 9 TG 585/02 vom 26.03.2002

Die Umdeutung eines in einem anwaltlichen Schriftsatz gestellten Antrags auf Zulassung der Beschwerde in eine Beschwerde kommt nicht in Betracht.

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 9 TZ 594/02 vom 26.03.2002

Die Umdeutung eines in einem anwaltlichen Schriftsatz gestellten Antrags auf Zulassung der Beschwerde in eine Beschwerde kommt nicht in Betracht.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 8 S 2385/01 vom 03.12.2001

Mit einer wörtlichen Wiederholung des bereits in der Klagebegründung Vorgetragenen lassen sich keine Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils darlegen.

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 8 TZ 1042/01 vom 17.05.2001

1. Zum Anmeldeverfahren einer Kandidatur für die Vorschlagsliste für ehrenamtliche Verwaltungsrichter im Falle der Änderung der Beschlussvorlage.

2. Mit dem Scheitern einer gemeinsamen Liste ist die an den Kreisausschuss gerichtete Anmeldung für die von diesem vorbereitete gemeinsame Vorschlagsliste aller Fraktionen erkennbar erledigt. In einem solchen Fall bedarf es einer erneuten förmlichen Einbringung eines auf eine Person bezogenen Wahlvorschlages vor Behandlung des fraglichen Tagesordnungspunktes in der Sitzung.

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 3 UZ 450/01.A vom 06.04.2001

Ein Gesuch um Prozesskostenhilfe für ein noch einzuleitendes Antragsverfahren auf Zulassung der Berufung muss innerhalb der für den beabsichtigten Zulassungsantrag selbst geltenden Frist bei dem Oberverwaltungsgericht mit ausreichenden Unterlagen zur Glaubhaftmachung seiner Voraussetzungen gestellt werden.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 187/01 vom 30.03.2001

Leitsatz

Zur ordnungsgemäßen Begründung des Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 13 S 964/00 vom 15.02.2001

Der Antrag auf Zulassung der Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe durch das Verwaltungsgericht unterliegt nicht deswegen dem Vertretungszwang nach § 67 Abs. 1 Satz 1 und 2 VwGO, weil die Beschwerde nach § 146 Abs. 4 VwGO im Prozesskostenhilfeverfahren der Zulassung bedarf (wie VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 20.10.1998 - 9 S 2359/98 -, NVwZ-RR 1999, 149 = DVBl. 1999, 111 = VBlBW 1999, 95 und vom 25.1.2000 - 6 S 2641/99 -, a.A. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.3.1997 - 1 S 599/97 - ESVGH 47, 315 = NVwZ 1997, 693 = DVBl. 1997, 1327).

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 1274/00 vom 13.12.2000

Leitsatz

Zur ausreichenden Begründung des Zulassungsantrags, mit dem die Verletzung des rechtlichen Gehörs gerügt wird

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 8 TZ 439/00 vom 28.06.2000

1. Die Begründung eines form- und fristgerecht gestellten Zulassungsantrags kann gemäß § 124 a Abs. 1 Sätze 1, 2 und 3 bzw. § 146 Abs. 5 Sätze 1 und 3 VwGO auch mit einem gesonderten Schriftsatz innerhalb der Antragsfrist nicht nur dem VG, sondern auch unmittelbar dem OVG/VGH gegenüber erfolgen.

2. Die Vorschriften des Arzneimittelgesetzes über den Widerruf der arzneimittelrechtlichen Herstellungserlaubnis und das Verbot des Inverkehrbringens davon betroffener Arzneimittel stellen keine die Anwendbarkeit der Absätze 1 bis 7 a ausschließende Sonderregelung gemäß § 35 Abs. 8 GewO dar.

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