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Zulassung zur Rechtsanwaltseignungsprüfung

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 B 51.99 vom 20.07.1999

Rechtsgebiete:EG-Vertrag, Richtlinie 89/48/EWG
Schlagworte:Gemeinschaftsrechtliches Diskriminierungsverbot, Zulassung zur Rechtsanwaltseignungsprüfung
Stichwort:Zulassung zur Rechtsanwaltseignungsprüfung
Leitsatz:Leitsatz:

Es verstößt nicht gegen das gemeinschaftsrechtliche Diskriminierungsverbot, wenn die Zulassung zur Rechtsanwaltseignungsprüfung einem österreichischen Staatsangehörigen versagt wird, der in seinem Heimatland zwar ein rechtswissenschaftliches Studium, nicht aber die dort für den Zugang zum Anwaltsberuf ebenfalls erforderliche berufspraktische Zeit mit anschließender Rechtsanwaltsprüfung absolviert hat.

Beschluß des 6. Senats vom 20. Juli 1999 - BVerwG 6 B 51.99 -

I. VG Karlsruhe vom 24.02.1997 - Az.: VG 12 K 2636/96 -
II. VGH Mannheim vom 23.03.1999 - Az.: VGH 9 S 1158/97 -
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 B 51.99




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