Es verstößt nicht gegen das gemeinschaftsrechtliche Diskriminierungsverbot, wenn die Zulassung zur Rechtsanwaltseignungsprüfung einem österreichischen Staatsangehörigen versagt wird, der in seinem Heimatland zwar ein rechtswissenschaftliches Studium, nicht aber die dort für den Zugang zum Anwaltsberuf ebenfalls erforderliche berufspraktische Zeit mit anschließender Rechtsanwaltsprüfung absolviert hat.
Beschluß des 6. Senats vom 20. Juli 1999 - BVerwG 6 B 51.99 -
I. VG Karlsruhe vom 24.02.1997 - Az.: VG 12 K 2636/96 -
II. VGH Mannheim vom 23.03.1999 - Az.: VGH 9 S 1158/97 -