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Zulassung einer geringeren Abstandsfläche

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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 3 S 2259/01 vom 13.05.2002

Rechtsgebiete:VwGO, BauGB, LBO
Schlagworte:Klagänderung, Konkretisierung, Baugenehmigung, geschlossene Bauweise, Traufgasse, Abstandsfläche, Zulassung einer geringeren Abstandsfläche
Stichwort:Zulassung einer geringeren Abstandsfläche
Leitsatz:1. Eine in der mündlichen (Berufungs-)Verhandlung durch Konkretisierung von Immissionsschutzgrenzwerten abgeänderte Baugenehmigung kann vom Kläger im Wege der Klagänderung zum Gegenstand seines Rechtsschutzbegehrens gemacht werden (wie BVerwG, Urteil vom 17.02.1971 - IV C 2/68 - NJW 1971, 1147).

2. Eine Traufgassenbebauung im unbeplanten Bereich einer historischen Altstadt mit seitlichen Grenzabständen von 0,3 - 1 m kann einer abweichenden Bauweise nach § 22 Abs. 4 BauNVO entsprechen.

3. Ist dies der Fall, richten sich die seitlichen Grenzabstände grundsätzlich nach dieser Bauweise und es besteht daher eine Pflicht zur Einhaltung der Abstandsflächen nach § 5 Abs. 1 Satz 1 LBO nicht.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 3 S 2259/01




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