( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterZZulassung der Sprungrevision im Gerichtsbescheid wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den Kammervorsitzenden ohne Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter 

Zulassung der Sprungrevision im Gerichtsbescheid wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den Kammervorsitzenden ohne Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 4 RA 59/04 R vom 16.03.2006

Rechtsgebiete:SGG, GG, SGB X
Schlagworte:Zulassung der Sprungrevision im Gerichtsbescheid wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den Kammervorsitzenden ohne Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter, Entscheidung über die Kosten eines isolierten Vorverfahrens
Stichwort:Zulassung der Sprungrevision im Gerichtsbescheid wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den Kammervorsitzenden ohne Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter
Leitsatz:Misst der Kammervorsitzende einer Rechtssache grundsätzliche Bedeutung zu und lässt aus diesem Grunde in einem Gerichtsbescheid die Sprungrevision zu, verkennt er die Voraussetzungen der Kompetenzregelung des § 105 Abs 1 S 1 SGG iVm § 12 Abs 1 S 2 Regelung 2 SGG, ohne die Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter entscheiden zu dürfen.
Volltext: BSG - Urteil, B 4 RA 59/04 R




Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/zulassung-der-sprungrevision-im-gerichtsbescheid-wegen-grundsaetzlicher-bedeutung-durch-den-kammervorsitzenden-ohne-mitwirkung-der-ehrenamtlichen-rich

"Zulassung der Sprungrevision im Gerichtsbescheid wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den Kammervorsitzenden ohne Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN