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JuraForum.deUrteileSchlagwörterZZulassung der Sprungrevision im Gerichtsbescheid wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den Kammervorsitzenden ohne Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter 

Zulassung der Sprungrevision im Gerichtsbescheid wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den Kammervorsitzenden ohne Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter

Entscheidungen der Gerichte

BSG – Urteil, B 4 RA 59/04 R vom 16.03.2006

Misst der Kammervorsitzende einer Rechtssache grundsätzliche Bedeutung zu und lässt aus diesem Grunde in einem Gerichtsbescheid die Sprungrevision zu, verkennt er die Voraussetzungen der Kompetenzregelung des § 105 Abs 1 S 1 SGG iVm § 12 Abs 1 S 2 Regelung 2 SGG, ohne die Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter entscheiden zu dürfen.

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