JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > Z > Zulassung der Sprungrevision im Gerichtsbescheid wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den Kammervorsitzenden ohne Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter
| Rechtsgebiete: | SGG, GG, SGB X |
| Schlagworte: | Zulassung der Sprungrevision im Gerichtsbescheid wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den Kammervorsitzenden ohne Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter, Entscheidung über die Kosten eines isolierten Vorverfahrens |
| Stichwort: | Zulassung der Sprungrevision im Gerichtsbescheid wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den Kammervorsitzenden ohne Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter |
| Leitsatz: | Misst der Kammervorsitzende einer Rechtssache grundsätzliche Bedeutung zu und lässt aus diesem Grunde in einem Gerichtsbescheid die Sprungrevision zu, verkennt er die Voraussetzungen der Kompetenzregelung des § 105 Abs 1 S 1 SGG iVm § 12 Abs 1 S 2 Regelung 2 SGG, ohne die Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter entscheiden zu dürfen. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 4 RA 59/04 R | |
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