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Zulassung der Rechtsbeschwerde

Entscheidungen der Gerichte

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 879/06 vom 14.06.2007

Im Zulassungsverfahren ist grundsätzlich eine Anhörung des Beschwerdeführers zu der Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft aus verfassungsrechtlichen Gründen (Art. 103 Abs. 1 GG) nicht geboten. Gelegenheit zur Stellungnahme ist aus verfassungsrechtlichen Gründen dem Betroffenen zu den Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft jedoch dann zu geben, wenn darin Gesichtspunkte tatsächlicher Art oder Rechtsansichten geäußert werden, die zu einer Überraschungsentscheidung für den Beschwerdeführer führen könnten.

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 303/07 vom 26.04.2007

Die Ablehnung einer Terminsverlegung führt zu einer Verletzung des rechtlichen Gehörs, wenn sie auf sachfremden und nicht mehr nachvollziehbaren Gründen beruht und dem Betroffenen dadurch der erste Zugang zum Gericht genommen wird. Allein der bloße Hinweis, eine Terminsverlegung könne aus dienstlichen Gründen nicht erfolgen, stellt keine nachvollziehbare Begründung dar.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 873/05 vom 04.01.2006

1. Die Frage der Verfolgungsverjährung ist im Zulassungsverfahren nur dann zu prüfen, wenn es geboten ist, die Rechtsbeschwerde zuzulassen, um hierzu ein klärendes Wort zu sprechen.

2. Zur Frage der Unterbrechung der Verjährung durch Zustellung des Bußgeldbescheides, wenn auf dem Briefumschlag das Aktenzeichen nicht aufgedruckt ist.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 123/05 vom 28.02.2005

Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs i.S. des § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG ist nur dann gegeben, wenn die erlassene Entscheidung des Tatrichters auf einem Verfahrensfehler beruht, der seinen Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Partei hat.

OLG-HAMM – Beschluss, 1 Ss OWi 118/04 vom 01.07.2004

Zur ausreichenden Begründung der Rechtsbeschwerde, mit dem eine Verletzung des § 72 OWiG geltend gemacht werden soll und zum schlüssig erklärten Widerspruch gegen die Entscheidung im Beschlussweg.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 289/04 vom 03.06.2004

Wird mit dem Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde eine Verletzung des rechtlichen Gehörs des befugt nicht erschienenen Betroffenen dadurch geltend gemacht, dass die Namen der zu vernehmenden und dann in der Hauptverhandlung in seiner Abwesenheit vernommenen Zeugen in der Ladung nicht mitgeteilt worden sind, muss im Einzelnen konkret dargetan werden, dass der Betroffene - hätte er Kenntnis von der Ladung der Zeugen gehabt - trotz der erfolgten Entbindung zur Hauptverhandlung erschienen wäre und er die Zeugen befragt hätte.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 333/04 vom 01.06.2004

Zur ausreichenden Begründung des Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs, wenn mit diesem geltend gemacht wird, der Betroffene sei unzulässig nicht vom persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung entbunden worden.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 334/04 vom 27.05.2004

1. Bei der Rüge der unzulässig unterbliebenen Entbindung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen obliegt es dem Betroffenen, darzulegen, aus welchen Gründen das Gericht seinem Entbindungsantrag nach § 73 Abs. 2 OWiG hätte stattgeben müssen.

2. Ist von der persönlichen Anwesenheit des Betroffenen im Hauptverhandlungstermin keine weitergehende Aufklärung des Tatvorwurfs zu erwarten, muss das Gericht einem Antrag, den Betroffenen vom persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung zu entbinden, entsprechen.

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 3/4 vom 19.01.2004

Zur Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs, wenn der Tatrichter einen Entbindungsantrag des Betroffenen grundlos abgelehnt hat.

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 748/03 vom 12.11.2003

Zur ordnungsgemäßen Verfahrensrüge, mit der geltend gemacht wird, dass der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu Unrecht verworfen worden ist.

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 644/03 vom 08.10.2003

Zur Zulassung der Rechtsbeschwerde bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung, die durch Auswertung von Fahrtenschreibern festgestellt worden ist.

OLG-KOBLENZ – Beschluss, 1 Ss 221/02 vom 22.01.2003

1. Unter Rechtsfortbildung wird nicht nur die Aufstellung von Leitsätzen für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen Rechts und des Verfahrensrechts sowie die rechtsschöpferische Ausfüllung von Gesetzeslücken verstanden, sondern auch die Klärung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes, wobei nicht nur formelle, sondern alle Gesetze im materiellen Sinn, mithin auch Verordnungen, gemeint sind.

2. Die Bindungswirkung einer Entscheidung des Landesverfassungsgerichts (Verfassungsgerichtshofs) reicht nicht weiter als dessen Entscheidungskompetenz; hat er gemäß Art. 130 a der Landesverfassung geprüft, ob der Antragsteller durch eine Rechtsverordnung in einem seiner in der Landesverfassung enthaltenen Rechte verletzt ist, ist damit über die Vereinbarkeit der Verordnung mit dem Grundgesetz nicht entschieden.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 537/02 vom 25.11.2002

Soll mit der Rechtsbeschwerde gegen ein gemäss § 74 Abs. 2 OWiG ergangenes Verwerfungsurteil geltend gemacht werden, mangels ordnungsgemäßer Adressierung der Ladung sei der Betroffene nicht ohne genügende Entschuldigung dem Hauptverhandlungstermin ferngeblieben, muss dargelegt werden, dass die Ladung wegen der unrichtigen Adressierung tatsächlich nicht unter der Wohnanschrift des Betroffenen zugestellt worden ist.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 5 WF 196/02 vom 11.11.2002

Unzureichende Auseinandersetzung mit der Klageerwiderung kann als greifbare Gesetzwidrigkeit gewertet werden. Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Klärung der Frage der Statthaftigkeit der Beschwerde im Verfahren nach § 769 ZPO.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 740/01 vom 06.11.2001

Zur ordnungsgemäßen Begründung des Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde, mit der die Nichtgewährung des letzten Wortes geltend gemacht wird.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 909/01 vom 30.10.2001

Zur Zulassung der Rechtsbeschwerde, mit der geltend gemacht wird, der Tatrichter habe zu Unrecht einen Beweisantrag abgelehnt.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 530/01 vom 25.06.2001

Leitsatz

Zu den Anforderungen an die Begründung eines Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen ein Verwerfungsurteil, mit dem der Einspruch gegen einen Bußgelbescheid in einem sog. geringfügigen Fall verworfen worden ist.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 81/01 vom 05.06.2001

In einer Bußgeldsache wegen Zuwiderhandlung gegen § 24 a Abs. 1 Nr. 2 StVG ist der Antrag des Betroffenen auf Zulassung der Rechtsbeschwerde zu verwerfen, wenn die materiell-rechtliche Überprüfung des angefochtenen Urteils ergibt, dass bei der Bestimmung des AAK-Wertes des Betroffenen ein Atemalkoholmessgerät verwendet wurde, das die Bauartzulassung für die amtliche Überwachung des Straßenverkehrs erhalten hat, das unter Einhaltung des Eichfrist geeicht war und die Bedingungen für ein gültiges Messverfahren eingehalten wurden.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 646/2000 vom 10.07.2000

Leitsatz

Das Unterzeichnen der Rechtsbeschwerdebegründung mit dem Zusatz "i.V." spricht dafür, dass der unterzeichnende Rechtsanwalt nicht eigenverantwortlicher Verfasser der Rechtsbeschwerdebegründung gewesen ist und kann zur Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde führen.

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 690/03 vom 12.11.2003


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