JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > Z > Zulassung der Berufung (abgelehnt)
| Rechtsgebiete: | AsylVfG |
| Schlagworte: | Asyl, , Zulassung der Berufung (abgelehnt), Antragsbegründung an den Verwaltungsgerichtshof (formwidrig)Sachgebiete: Asylrecht für Bewerber aus Äthiopien, Eritrea, Ghana, Armenien, Aserbaidschan und Georgien |
| Stichwort: | Zulassung der Berufung (abgelehnt) |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 9 ZB 04.31122 | |
| Rechtsgebiete: | SchfG, VwGO, GG, GKG |
| Schlagworte: | Zulassung der Berufung (abgelehnt), Bezeichnung der Zulassungsgründe (Auslegung des Vorbringens), ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit des Urteilsergebnisses (verneint), Aufforderung zur Beibringung eines Gutachtens (nicht selbständig anfechtbar) |
| Stichwort: | Zulassung der Berufung (abgelehnt) |
| Leitsatz: | 1. Die Aufforderung der Versorgungsanstalt der deutschen Bezirksschornsteinfegermeister an ein in den Ruhestand versetztes Mitglied, ein amtsärztliches Gutachten über den Gesundheitszustand beizubringen (§ 44 Abs. 2 SchfG), ist nicht selbständig anfechtbar (§ 44 a Satz 1 VwGO). Die Rechtmäßigkeit der Aufforderung ist im Rahmen des Rechtsschutzes gegen die Einbehaltung der Versorgungsbezüge zu überprüfen. Damit ist für den Betroffenen ein ausreichender Rechtsschutz gewährleistet (Art. 19 Abs. 4 GG). 2. Das Ruhen des Anspruchs auf Versorgungsbezüge (§ 44 Abs. 3 Alt. 2 SchfG) tritt ein, wenn die Aufforderung nach § 44 Abs. 2 SchfG rechtmäßig ist und wenn sie schuldhaft nicht befolgt worden ist. Nicht erforderlich ist, dass im Zeitpunkt des Fristablaufs eine bestandskräftige oder sofort vollziehbare Anordnung zur Beibringung des Gutachtens vorliegt. |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 9 ZB 05.37 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, BayBO, BauGB |
| Schlagworte: | Zulassung der Berufung (abgelehnt), Einreichung der Begründung beim zuständigen Gericht, intertemporales Rechtsmittelrecht, Beseitigungsanordnung, privilegierte Jagdhütte (verneint) |
| Stichwort: | Zulassung der Berufung (abgelehnt) |
| Leitsatz: | 1. Die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil, das vor der am 1. September 2004 in Kraft getretenen Änderung des § 124 a Abs. 4 Satz 5 VwGO verkündet oder anstelle einer Verkündung zugestellt worden ist, war auch nach der Änderung der Vorschrift beim Verwaltungsgericht einzureichen (BayVGH vom 7.10.2004 - 1 ZB 04.1811, Juris; vom 31.3.2005 - 8 ZB 04.2279, Juris; a. A. OVG NRW vom 8.10.2004 DÖV 2005, 484; BayVGH vom 13.10.2004 - 3 ZB 04.2171, Juris). 2. Die neue Fassung des § 124 a Abs. 4 Satz 5 VwGO, nach der eine isolierte Begründung beim Oberverwaltungsgericht einzureichen ist, darf nach der gewohnheitsrechtlichen Übergangsregelung des intertemporalen Rechtsmittelrechts, wie sie in der - hier entsprechend anzuwendenden - Übergangsbestimmung des § 194 Abs. 2 VwGO zum Ausdruck gekommen ist, nur auf Entscheidungen angewendet werden, die nach dem 31. August 2004 verkündet oder anstelle einer Verkündung zugestellt worden sind. |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 1 ZB 04.2215 | |
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