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Zulagenbegünstigung unter Verwendung von Altteilen hergestellter Wirtschaftsgüter

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, III R 60/04 vom 25.01.2007

Rechtsgebiete:InvZulG 1991
Schlagworte:Zulagenbegünstigung unter Verwendung von Altteilen hergestellter Wirtschaftsgüter
Stichwort:Zulagenbegünstigung unter Verwendung von Altteilen hergestellter Wirtschaftsgüter
Leitsatz:1. Ein unter Verwendung gebrauchter und neuer Teile hergestelltes bewegliches Wirtschaftsgut ist neu im Sinne des Investitionszulagenrechts, wenn der Teilwert der Altteile 10 v.H. des Teilwerts des hergestellten neuen Wirtschaftsguts nicht übersteigt und die neuen Teile dem Gesamtbild das Gepräge geben.

2. Werden Teile eines nicht mehr einsetzfähigen Wirtschaftsguts (hier 25 Jahre alte Straßenbahn) ausgebaut, aufgearbeitet und zusammen mit neuen Teilen zu einem gleichartigen Wirtschaftsgut zusammengebaut, sind die Kosten für Demontage, Aufarbeitung und Zusammenbau nicht in den Teilwert der Altteile einzubeziehen.

3. Eine Prägung durch die neuen Teile setzt voraus, dass im Unterschied zur Generalüberholung ein anderes, bisher nicht existentes Wirtschaftsgut hergestellt wird. Das Entstehen eines anders- oder neuartigen Wirtschaftsguts ist nicht erforderlich.
Volltext: BFH - Urteil, III R 60/04




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