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JuraForum.deUrteileSchlagwörterZZulage nach Nr. 23 der Vorbemerkungen zu den Besoldungsordnungen A und B. 

Zulage nach Nr. 23 der Vorbemerkungen zu den Besoldungsordnungen A und B.

Entscheidungen der Gerichte

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 7.02 vom 30.01.2003

Eine durch das Versorgungsreformgesetz 1998 gestrichene ruhegehaltfähige Zulage, an deren Stelle eine ruhegehaltfähige aufzehrbare Ausgleichszulage getreten ist, wird bei der Berechnung des Ruhegehalts nicht berücksichtigt (wie Urteil vom 30. Januar 2003 - BVerwG 2 C 6.02 -).

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 6.02 vom 30.01.2003

Eine durch das Versorgungsreformgesetz 1998 gestrichene ruhegehaltfähige Zulage, an deren Stelle eine ruhegehaltfähige aufzehrbare Ausgleichszulage getreten ist, wird bei der Berechnung des Ruhegehalts nicht berücksichtigt.

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