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Zulässigkeitsvoraussetzungen

Entscheidungen der Gerichte




OLG-KARLSRUHE – Beschluss, 22 W 1/07 BSch vom 01.10.2007

Rechtsgebiete:BinSchG, SVertO
Schlagworte:Binnenschifffahrtsrechtliches Verteilungsverfahren, Zulässigkeitsvoraussetzungen, binnenschifffahrtsrechtliche Haftungsbeschränkung, gesonderter Haftungshöchstbetrag bei Schäden durch gefährliche Güter, Lade- und Löschvorgänge
Stichwort:Zulässigkeitsvoraussetzungen
Leitsatz:1. Von den in § 37 Abs. 3 und 4 SVertO enthaltenen gesetzlichen Ermächtigungen, die Binnenschifffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahren einem Gericht zuzuweisen, haben die Landesregierungen bisher noch keinen Gebrauch gemacht (anders hinsichtlich der Zuständigkeit für Seerechtliche Verteilungsverfahren).

2. Der gesonderte, auf das Dreifache erhöhte Höchstbetrag nach § 5 h Abs. 1 BinSchG gilt nur, wenn die Schäden durch gefährliche Güter verursacht wurden. Dies ist nicht der Fall, wenn der an einer Verladeanlage in einem Hafen entstandene Schaden nicht durch die gefährliche Ladung sondern durch den Schiffskörper herbeigeführt wurde.

3. In den Bereich der beschränkbaren Ansprüche fallen in jedem Falle auch solche wegen Ersatzes von Schäden, die bei Lade- und Löschvorgängen entstehen. Es ist nicht erforderlich, dass sich das Schiff in Bewegung befindet.
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Beschluss, 22 W 1/07 BSch



OLG-HAMM – Beschluss, 1 Ws 7/03 vom 18.02.2003

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Klageerzwingungsantrag, Zulässigkeitsvoraussetzungen, Darlegung der Beschwerdefrist
Stichwort:Zulässigkeitsvoraussetzungen
Leitsatz:Zu den Anforderungen an die Zulässigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 1 Ws 7/03

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 310/01 vom 11.01.2002

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Klageerzwingungsverfahren, Zulässigkeitsvoraussetzungen, Antragsschrift, Inhalt, Bezugnahme auf Anlagen
Stichwort:Zulässigkeitsvoraussetzungen
Leitsatz:Der Sachvortrag in der Antragsschrift eines Klageerzwingungsantrags genügt dem Erfordernis einer geschlossenen und aus sich heraus verständlichen Darstellung des Sachverhalts dann nicht, wenn sich der Sachverhalt erst aus der Kenntnisnahme und dem Inhalt der Anlagen erschließen kann.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ws 310/01

BVERWG – Urteil, BVerwG 4 C 10.97 vom 12.03.1998

Rechtsgebiete:GG, BauGB, BauNVO
Schlagworte:Außenbereich, Garage, Zulässigkeitsvoraussetzungen, Ersatzbau, Erweiterung eines Wohngebäudes, Naturschutzbelange, Erweiterung einer Splittersiedlung, Bestandsschutz, eigentumsrechtliche Inhalts- und Schrankenbestimmung.
Stichwort:Zulässigkeitsvoraussetzungen
Leitsatz:Leitsätze:

1. Die Errichtung einer vom Wohngebäude räumlich abgesetzten Garage ist nicht nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB unter erleichterten Voraussetzungen zulässig.

2. Außerhalb der gesetzlichen Regelungen gibt es keinen Anspruch auf Zulassung eines Vorhabens aus eigentumsrechtlichem Bestandsschutz (Fortführung der jüngeren Rechtsprechung und ausdrückliche Aufgabe der gegenteiligen Rechtsprechung im Urteil vom 17. Januar 1986 - BVerwG 4 C 80.82 - BVerwGE 72, 362).

Urteil des 4. Senats vom 12. März 1998 - BVerwG 4 C 10.97 -

I. VG Schleswig vom 27.08.1996 - Az.: VG 2 A 40/95 -
II. OVG Schleswig vom 12.06.1997 - Az.: OVG 1 L 290/96 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 C 10.97


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