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Zulässigkeit von Weisungen

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OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ws 52/08 vom 12.02.2008

Rechtsgebiete:StGB
Schlagworte:Zulässigkeit von Weisungen, Widerruf
Stichwort:Zulässigkeit von Weisungen
Leitsatz:1. Einem alkoholabhängigen Straftäter, der wegen Straftaten abgeurteilt wurde, die er in alkoholisiertem Zustand begangen hat, kann gem. § 56c StGB die Weisung erteilt werden, jeglichen Alkoholgenuss zu unterlassen.

2. Ein Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung ist unter den Voraussetzungen des § 56f Abs. 1 Nr. 2 StGB bei Verstößen gegen solche Weisungen möglich, wenn der Verurteilte seinen Alkoholkonsum grundsätzlich steuern kann.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ws 52/08




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