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Zulässigkeit von Himmelsstrahlern

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 A 11217/02 vom 08.01.2003

Rechtsgebiete:LBauO 1998
Schlagworte:Werbeanlage, Himmelsstrahler, Skybeamer, Zulässigkeit von Himmelsstrahlern, Gestaltungssatzung, Bebauungsplan, Diskothek
Stichwort:Zulässigkeit von Himmelsstrahlern
Leitsatz:1. Ein sogenannter Himmelsstrahler (Skybeamer) ist eine Werbeanlage im Sinne der Landesbauordnung.

2. Diese Werbeanlage besteht aus den Lichtstrahlen und dem sie erzeugenden Gerät.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 11217/02



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 A 11286/02 vom 08.01.2003

Rechtsgebiete:LBauO 1998
Schlagworte:Werbeanlage, Himmelsstrahler, Skybeamer, Zulässigkeit von Himmelsstrahlern, Außenbereich, Stätte der Leistung, Diskothek
Stichwort:Zulässigkeit von Himmelsstrahlern
Leitsatz:1. Ein sogenannter Himmelsstrahler (Skybeamer) ist eine Werbeanlage im Sinne der Landesbauordnung.

2. Diese Werbeanlage besteht aus den Lichtstrahlen und dem sie erzeugenden Gerät.

3. Reicht der Lichtstrahl auch in den Luftraum über dem Außenbereich, so ist die Anlage gemäß § 52 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 LBauO regelmäßig unzulässig.

4. Eine im Außenbereich ausnahmsweise zulässige Werbeanlage an der Stätte der Leistung nach § 52 Abs. 3 Satz 1, Satz 3 Nr. 1 LBauO liegt nur vor, wenn sich das Betriebsgebäude im Außenbereich befindet.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 11286/02


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