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Zulässigkeit von Feststellungsanträgen

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Beschluss, 1 ABR 13/01 vom 15.01.2002

Rechtsgebiete:BetrVG 1972, ZPO
Schlagworte:Mitbestimmung des Betriebsrats bei Maßnahmen des gesetzlichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes - Zulässigkeit von Feststellungsanträgen
Stichwort:Zulässigkeit von Feststellungsanträgen
Leitsatz:1. Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG setzt eine Handlungspflicht des Arbeitgebers voraus, die aus Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes folgt und die wegen Fehlens einer zwingenden Vorgabe einer konkreten betrieblichen Regelung bedarf.

2. Der Antrag auf Feststellung eines Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG muß erkennen lassen, welche konkreten betrieblichen Regelungen zur Umsetzung dieser Handlungspflicht mitbestimmt werden sollen.
Volltext: BAG - Beschluss, 1 ABR 13/01




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