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Zulässigkeit eines nicht schriftlich gestellten Antrags auf schlichte Änderung

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BFH – Urteil, VIII R 24/07 vom 18.11.2008

Rechtsgebiete:AuslInvestmG, EStG, AO, EG, Richtlinie 88/361/EWG
Schlagworte:Zur Un-Vereinbarkeit der Pauschalbesteuerung des § 18 Abs. 3 AuslInvestmG mit Gemeinschaftsrecht Art. 73b EGV - Berufung auf die Kapitalverkehrsfreiheit für Veranlagungszeiträume vor 1994 - Anwendungsvorrang - keine Anrufung des EuGH - Klassifizierung ausländischer Investmentfonds als "weiße", "graue" oder "schwarze" Fonds - Zulässigkeit eines nicht schriftlich gestellten Antrags auf schlichte Änderung
Stichwort:Zulässigkeit eines nicht schriftlich gestellten Antrags auf schlichte Änderung
Leitsatz:Die pauschale Besteuerung von Erträgen aus im Inland nicht registrierten ausländischen Investmentfonds (sog. "schwarzen" Fonds) gemäß § 18 Abs. 3 AuslInvestmG verstößt offensichtlich gegen europäisches Gemeinschaftsrecht (Art. 73b EGV). Einer Vorlage an den EuGH bedarf es insoweit nicht.
Volltext: BFH - Urteil, VIII R 24/07




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