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Zulässigkeit einer Verwertung der von der Nebenklägerin heimlich auf Tonträger aufgenommenen Telefongespräche

Entscheidungen der Gerichte




BGH – Beschluss, 3 StR 595/08 vom 10.02.2009

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Begründetheit einer Revision des Angeklagten, Zulässigkeit einer Verwertung der von der Nebenklägerin heimlich auf Tonträger aufgenommenen Telefongespräche
Stichwort:Zulässigkeit einer Verwertung der von der Nebenklägerin heimlich auf Tonträger aufgenommenen Telefongespräche
Volltext: BGH - Beschluss, 3 StR 595/08




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