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Zulässigkeit einer Kompensierung einer Verfahrensverzögerung durch eine Strafmilderung und nicht durch einen Abschlag bei der Vollstreckung der Strafe

Entscheidungen der Gerichte




BVERFG – Beschluss, 2 BvR 49/09 vom 10.03.2009

Rechtsgebiete:GG, GVG
Schlagworte:Anforderungen an eine angemessene Beschleunigung des Strafverfahrens unter dem Blickwinkel des Rechtsstaatsprinzips, Zulässigkeit einer Kompensierung einer Verfahrensverzögerung durch eine Strafmilderung und nicht durch einen Abschlag bei der Vollstreckung der Strafe
Stichwort:Zulässigkeit einer Kompensierung einer Verfahrensverzögerung durch eine Strafmilderung und nicht durch einen Abschlag bei der Vollstreckung der Strafe
Volltext: BVERFG - Beschluss, 2 BvR 49/09




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